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Einführung von gestuften Studiengängen mit Abschlüssen Bachelor/Master
Mittwoch, 07. Juni 2000
Begründung
Der Akademische Senat betrachtet die Einführung der international üblichen gestuften Abschlüsse als eine von mehreren Maßnahmen zur Stärkung der Internationalität in der Lehre. Er erhofft sich einerseits eine weitere Steigerung der Attraktivität der Technischen Universität Berlin für ausländische Studierende, andererseits die verbesserte Eingliederung der deutschen Studierenden und Hochschulabsolventen in ausländische Studien- und Beschäftigungssysteme. Der Hochschulergänzungsvertrag (1) der TUB mit dem Land Berlin fordert die TUB zu entsprechenden Aktivitäten auf. Der Wissenschaftsrat unterstützt mit seiner Empfehlung ebenfalls die Einführung gestufter Studienstrukturen und –abschlüsse (2).
Die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes (3) sowie die Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (4) legen einige Bedingungen für die Einführung solcher neuen Abschlüsse fest. Sie werden ergänzt durch Erprobungsrichtlinien der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur (5).
- Hochschulergänzungsvertrag zwischen der TUB und dem Land Berlin vom 1.6.1999
- Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse. (4418/00 vom 21.1.2000;
- Hochschulrahmengesetz vom 26.1.1976 i. d. F. v. 9.4.1987, zuletzt geändert am 20.8.1998, § § 18, 19 (HRG § § 18, 19)
- Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor/Bakkalaureus und
Master-/ Magisterstudiengängen, Beschluss der KMK, Bonn, 5.3.1999: http://www.kmk.org/hschule/bsstrukt.htm
- Richtlinien für die Erprobung von Bachelor- und Masterstudiengängen an den Berliner Hochschulen vom 06.08.1999, SenWFK, II B
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
Rechtsgrundlagen:
§ 61 Abs. 1 Nr. 5, 15 Berliner Hochschulgesetz
