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TU Berlin

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Einführung von gestuften Studiengängen mit Abschlüssen Bachelor/Master

Mittwoch, 07. Juni 2000

Auf seiner Sitzung am 7. Juni 2000 hat der Akademische Senat der Technischen Universität Berlin beschlossen, die Einführung von gestuften Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Master an der TU Berlin zu ermöglichen.

Beschluss

Der Akademische Senat befürwortet grundsätzlich die Einrichtung gestufter Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Master für geeignete Fächer. Solche Studiengänge können bisherige Studiengänge mit den Abschlüssen Diplom-, Magister- oder Staatsexamen ersetzen oder probeweise neben diesen eingerichtet werden.

Der Akademische Senat geht davon aus, dass im zweiten Fall ein solches Doppelangebot in der Erprobungsphase durch geeignete inhaltliche Veränderungen und organisatorische Maßnahmen bei den bisherigen Studienangeboten möglich gemacht wird. Zusätzliches Lehrpersonal kann dafür nicht zur Verfügung gestellt werden.

Jeder neue Studiengang soll systematisch begleitet und spätestens 3 Jahre nach der Zulassung der ersten Studierenden einer ersten Überprüfung unterzogen werden. Spätestens nach 5 Jahren wird der Akademische Senat im Einzelfall entscheiden, ob die neuen gestuften Studiengänge in bestehender Form weitergeführt oder verändert werden bzw. bisherige Studiengänge endgültig ablösen sollen.

Der Akademische Senat beschließt zugleich die in der Anlage formulierten Empfehlungen für die Einrichtung gestufter Studienabschlüsse durch die Fachbereiche bzw. Fakultäten.

Der Akademische Senat setzt voraus, dass die Freiheit von Studiengebühren für die gestuften Studiengänge bis zum Masterabschluss genauso gilt wie für die bisherigen Studiengänge. Andernfalls muss die Position der Technischen Universität Berlin in Bezug auf die Einführung gestufter Studienabschlüsse grundsätzlich neu überdacht werden.

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