Inhalt des Dokuments
Einführung von gestuften Studiengängen mit Abschlüssen Bachelor/Master
Mittwoch, 07. Juni 2000
1. Das Bachelor-Studium
1. Charakterisierung
Im Gegensatz zum bisherigen Vordiplom soll der Bachelor einen ersten berufsqualifizierenden universitären Abschluss darstellen. Die Ausbildung muss dabei neben den erforderlichen Kenntnissen in den Grundlagenfächern auch einen allgemeinen und ausreichenden Überblick über das Wesen, die wissenschaftliche Methodik sowie aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen des betreffenden Fachgebietes vermitteln. In allen Phasen des Studiums sollen berufsfeldbezogene Praxiselemente und projektorientierte Arbeit Berücksichtigung finden.
Wie alle universitären Angebote muss der Bachelor-Studiengang konzept- und methodenorientiert aufgebaut sein und eine Forschungsanbindung ausweisen.
2. Zulassungsbedingung
Hochschulzugangsberechtigung, gegebenenfalls ein Fachpraktikum.
3. Abschlussgrade
Je nach Wissenschaftsbereich bzw. Anwendungsorientierung werden die folgenden Abschlussgrade vergeben:
- Bachelor of Science (Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften)
- Bachelor of Arts (Sprach- und Kulturwissenschaften)
- In
Einzelfällen Bachelor of Engineering bei den Ingenieurwissenschaften,
sofern die anwendungsbezogenen Studienanteile gegenüber den
theoriebezogenen deutlich dominieren.
4. Dauer
Die Dauer des Bachelor-Studiums beträgt in der Regel 3 Jahre. Begründete Ausnahmen sind zulässig.
5. Inhaltliche Struktur
Bezieht sich der Bachelor-Studiengang auf mehr als 1 Fach, so muss eines der Fächer als Kernfach ausgewiesen sein, auf das mehr als 50 % des Gesamtstudienumfangs entfallen soll. Im Fachstudium sind auch die zugehörigen Grundlagenfächer sowie interdisziplinäre Studienanteile enthalten.
Überfachliche Studienanteile sind obligatorisch, sie sollen in der Regel einen Anteil von 15 % des Gesamtstudienumfangs haben.
Das Bachelor-Studium wird abgeschlossen durch eine Bachelorarbeit, deren Aufgabenstellung die erfolgreiche Bearbeitung innerhalb eines Zeitraums von 8 bis 12 Wochen zulässt.
6. Form der Studienangebote und Prüfungen
Die Studienangebote müssen modularisiert und mit Leistungspunkten versehen sein.
Die Module sind in der Regel so zu gestalten, dass sie Kompetenzziele zusammenfassen und von einer Person geprüft werden können, auch wenn sie aus mehr als 1 Veranstaltung bestehen. Sie sollen einerseits nicht zu umfangreich sein, um Kombinationen zu ermöglichen, andererseits nicht zu kleinteilig ausfallen, damit die Zahl der Prüfungssituationen begrenzt bleibt. Es wird ein Umfang von 8 bis 12 SWS empfohlen. Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Module sowie die Zuordnung von Leistungspunkten obliegt zwar den einzelnen Fachgebieten, erfordert jedoch interdisziplinäre Abstimmung vor allem dann, wenn Module von mehreren Studienrichtungen genutzt werden sollen.
Die Vergabe von Leistungspunkten setzt eine geeignete Leistungsbewertung (mündlich, schriftlich, Vortrag, Hausarbeit, Gespräch, Klausur, etc.) voraus. An die Stelle der bisher üblichen punktuellen und umfassenden Prüfungen (etwa im Rahmen der Diplom-Vorprüfung) treten studienbegleitende Prüfungen.
7. Studienberatung
Für alle Bachelor-Studiengänge soll ein Beratungs- bzw. Mentorensystem eingeführt werden, das eine Beratung der Studierenden bei der Gestaltung individueller Studienprofile sicherstellt.
8. Abschlusszeugnis
Das Abschlusszeugnis soll über wesentliche Studieninhalte der Module, deren Umfang, Zahl der jeweiligen Leistungspunkte und die Leistungsbewertung sowie über das Thema der Bachelorarbeit Auskunft geben (Diploma Supplement).
9. Akkreditierung/Evaluierung
Bachelor-Studiengänge der TUB müssen akkreditiert sein. Dabei ist die höchste Qualitätsstufe anzustreben. Kriterien für die Akkreditierung sind fachspezifisch und werden von den in der Regel überregionalen Akkreditierungsagenturen formuliert.
Bachelor-Studiengänge müssen regelmäßig evaluiert werden. Jeder externen Evaluation geht eine Selbstevaluierung voraus. Die Evaluation hat das Ziel, die Stärken des Studiengangs auszuweisen und geeignete Maßnahmen zur Behebung der Schwächen einzuleiten.
10. Verknüpfung zum Diplom- und Magisterstudiengang
Wechselmöglichkeiten zwischen einem neuen Bachelor/Master- und einem bisherigen Diplom- oder Magisterstudiengang sind zumindest in den ersten Semestern anzustreben, was umso leichter sein wird, je mehr beide Studiengänge auf gemeinsame Module mit studienbegleitenden Prüfungen zurückgreifen können. Im weiteren Verlauf eines Bachelor-Studiengangs wird allerdings der nahtlose Wechsel wegen der unterschiedlichen Charaktere der Studiengänge (vgl. 1.1) schwieriger bzw. nur mit zeitlichen Einbußen möglich sein.
Die Fakultäten tragen dafür Sorge, dass die Ordnungen Regelungen für entsprechende Übergänge enthalten.
11. Sonstiges
Bachelor-Studiengänge an der TUB sollen nicht ohne zugehörigen weiterführenden Master-Studiengang eingerichtet werden.
