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Technische Universität BerlinLeitlinien für Studien- und Prüfungsordnungen

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Leitlinien für Studien- und Prüfungsordnungen

Mittwoch, 17. Februar 1999

Präambel:

Die Einheit von Forschung und Lehre ist ein besonderes Qualitätsmerkmal universitärer Ausbildung. Zur Stärkung der internationalen und nationalen Attraktivität der Technischen Universität im Wettbewerb um die besten Studierenden bedarf es einer Erneuerung der Studien- und Lehrformen. Es gilt hohe Standards zu etablieren und diese mit einer ständigen Qualitätskontrolle zu verbinden. Das neue HRG schafft hierzu Gestaltungsspielräume, die Struktur- und Verwaltungsreform erfordert die Novellierung der Studien- und Prüfungsordnungen auch aus organisatorischen Gründen.

Die folgenden Leitlinien stellen einen Orientierungsrahmen für die notwendige Weiterentwicklung der Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge der TU Berlin dar. Ihre Berücksichtigung in den entsprechenden Ordnungen wird im Rahmen der Verträge zwischen der Hochschulleitung und den Fakultäten in die Ressourcensteuerung eingehen.

Grundsatz der Ausbildung vieler Studiengänge der TU Berlin ist das Serviceprinzip. Die hier formulierten Leitlinien machen einen Austausch von Lehrleistung in noch stärkerem Maße notwendig als bisher. Die Fakultäten verpflichten sich, geeignete Lehrleistung für alle Studiengänge der Universität in geeignetem Maße zur Verfügung zu stellen, die servicenehmenden Studiengänge verpflichten sich nach Möglichkeit das Angebot aus der Universität wahrzunehmen. Eine geeignete Form der Verrechnung dieser Leistungen erfolgt über die Kreuztabellen bzw. die einzuführende Budgetierung.

Die Technische Universität fördert Frauen im Studium und in der Wissenschaft mit dem Ziel, den Anteil der Frauen innerhalb der einzelnen Qualifikationsstufen denen der jeweils voraus-gegangenen anzupassen. Sie wird mit den Fakultäten Zielvereinbarungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern abschließen. Hierbei stehen folgende Punkte im Vordergrund:

In dem Maße wie der Anteil von Frauen in den Studiengängen durch inhaltliche und frauengerechtere Ausbildung steigt, wird die Betonung der Quoten wieder in den Hintergrund treten.

LEITLINIEN

A. Struktur

1. Das Studienangebot wird in Module gegliedert.

2. Ein gemeinsames Grundstudium für je die Ingenieur- und Planungswissenschaften wird in solchen Modulen zusammengestellt.

3. Es gibt ein Leistungspunktesystem.

4. Prüfungen werden studienbegleitend durchgeführt.

5. Die Studien- und Prüfungsordnung sind "EDV-bar".

Die Strukturierung des Studienangebots der TUB in Module dient der Flexibilisierung von Studiengängen mit dem Ziel, sich leichter auf Entwicklungen in Wissenschaft und Gesellschaft sowie auf das Bildungsinteresse der Studierenden einzustellen sowie der Berücksichtigung von Angeboten zur Weiterbildung und zum Teilzeitstudium. In Verbindung mit einem Leistungspunktesystem dient sie auch der Internationalisierung der Studiengänge. Die Zusammenfassung der Ausbildungsmodule zu einem gemeinsamen Grundstudium für die Ingenieurs- und Planungswissenschaften soll zum einen ein gemeinsames Fundament der Ausbildung darstellen und zum anderen die Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten und die Studien- und Prüfungsordnungen vereinfachen. Die datentechnische Erfassung der Prüfungsordnungen ist für die Verwaltungsvereinfachung unerläßlich, eine genaue Ausführung wird gegenwärtig erarbeitet und auf einer zukünftigen Sitzung dem AS vorgelegt werden.

B. Internationale Elemente im Studium

6. Der Fachbereich bzw. die Fakultät bieten internationale Elemente an (z. B. ECTS, Bachelor/Master, fremdsprachliche Lehrveranstaltungen in den Studiengängen).

Die Einbeziehung geeigneter internationaler Elemente in das Studium wird den Übergang von TU-Studierenden an ausländische Ausbildungseinrichtungen und den Zugang zum internationalen Arbeitsmarkt erleichtern und verbessern und damit die Absolventen berufsfähiger machen. Desweiteren wird die Attraktivität der TUB für ausländische Studierende weiter gesteigert, indem die Schnittstellen im Studienverlauf und die Studienanforderungen klar definiert werden.

C. Wahlpflichtanteil und überfachliches Studium

7. Ein Anteil (10-20%) geistes- bzw. sozialwissenschaftlicher (ingenieur- bzw. naturwissenschaftlicher) Anteile ist in den Ingenieur- bzw. Naturwissenschaften (Geistes- und Sozialwissenschaften) vorzusehen.

8. Unabhängig davon gibt es einen wahlfreien Anteil von mindestens 10%.

Hohe fachliche Kompetenz in einem einzelnen Gebiet als Ergebnis eines universitären Studiums reicht für die Berufsfähigkeit der Absolventen nicht mehr aus. Für die Befähigung zu gesellschaftlich verantwortlichem Handeln ist es nötig, daß sich die Studierenden neben ihrem eigentlichen Fachstudium auch auf andere Disziplinen einlassen und überfachliche Kompetenzen erwerben. Teilweise bedeutet dies eine erhöhte Anforderung an die Studierenden, teilweise wird es mit einer Reduktion des fachlichen Anteils in der Ausbildung einhergehen müssen.

D. Problemorientiertes Lernen

9. Im Grund- und Hauptstudium sind Projektarbeiten vorzusehen.

Das Arbeiten in Projekten soll problemorientiertes Lernen von Fach- und Sozialkompetenzen und interdisziplinäre Arbeitsweisen ermöglichen. Es kann durch Maßnahmen wie z. B. Innovationstutorien, Projektwerkstätten und Studienreformprojekten entwickelt, gefördert und unterstützt werden. Die Projekte insbesondere im Hauptstudium können zur verstärkten Praxisanbindung oder zur frühzeitigen Forschungsanbindung in die Studieninhalte dienen.

E. Studierbarkeit und Studienberatung

10. Die Fachbereiche müssen die Studienanforderungen so gestalten, daß der Arbeitsaufwand für die Studierenden ihre Erfüllung zuläßt und mit einer entsprechenden Berechnung nachweisen. Maßnahmen wie Erfolgskontrollen und frühzeitige Studienberatungen sollen den Studienerfolg sichern und ggf. einen Studiengangs- oder Hochschulwechsel erleichtern.

F. Qualitätssicherung

11. Der Studiengang wird intern und extern evaluiert; die Evaluation hat aufzeigbare Konsequenzen für den Studiengang. Über die Art und den Umfang der internen und externen Evaluation wird der AS in einer gesonderten Sitzung beraten.

Die vorgelegten "Leitlinien für Studien- und Prüfungsordnungen" wurden im Akademischen Senat (AS) noch nicht beschlossen. Eine vom AS eingerichtete Arbeitsgruppe soll die Leitlinien überarbeiten und präzisieren.

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