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Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarungen an der TUB
Aktuelle Informationen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir verhandeln derzeitig mit der Abteilung II - Personalwesen - über neue Dienstvereinbarungen
- Dienstvereinbarung "Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz"
- Dienstvereinbarung "Sicherheitstechnik der Rechenzentren von tubIT"
- Dienstvereinbarung "El Gouna"
und hoffen, dass diese im Jahr 2011 im Sinne von uns Dienstkräften unterzeichnet werden können.
Wenn Sie hierzu Ideen und Anregungen haben, die wir in die Diskussion einfließen lassen können, freuen wir uns über Ihre Mitteilung.
Ihr Team für SIE im Personalrat!
Was sind Dienstvereinbarungen?
Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. Dienstvereinbarungen werden durch die Dienststelle und den Personalrat gemeinsam beschlossen, wobei auf Seiten des Personalrats ein Beschluss des Gremiums erforderlich ist.
Sie sind schriftlich niederzulegen, von beiden Seiten zu unterzeichnen und in geeigneter Weise in der Dienststelle bekannt zu machen. Dienstvereinbarungen wirken wie Gesetze, d.h. normativ. Auch wenn ein/e Beschäftigte/r damit nicht einverstanden ist, gilt sie zwingend für jede/n Beschäftigte/n.
Was steht in einer Dienstvereinbarung, was regelt sie?
Der Personalrat kann - anders übrigens als der Betriebsrat in der Privatwirtschaft in Betriebsvereinbarungen - nicht alles zum Thema einer Dienstvereinbarung machen, was er gerne möchte. Nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz dürfen Dienstvereinbarungen nur abgeschlossen werden, soweit das im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist.