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Über uns

Wer kann zu uns kommen?

Alle Beschäftigten, die als Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte sowie als Auszubildende an der TU Berlin beschäftigt sind.

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Wann kann man zu uns kommen?

Wir haben keine festen Sprechzeiten - auf Grund der Freistellung von 6 Mitgliedern des Personalrats gehen wir davon aus, dass wenigstens ein Mitglied immer erreichbar ist. Sollte dies mal nicht der Fall sein, bitten wir Sie entweder in der Geschäftsstelle eine Nachricht zu hinterlassen oder Ihre Anfrage und/oder den Wunsch nach Beratung per Email (Personalrat@tu-berlin.de) an den Personalrat bzw. das jeweilige Mitglied zu richten.

Der Personalrat tagt jeden Dienstag ab 8.30 Uhr bis längstens 14.30 Uhr - je nach Umfang der eingereichten Anträge. Die Sitzungsvorbereitung findt jeweils montags ab 10.00 Uhr statt.

Zu diesen Zeiten sind die Mitglieder nicht erreichbar! Die Telefonnummern und Emailadressen der Mitglieder entnehmen Sie bitte der Auflistung unter "Mitglieder".

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Mit welchen Problemen kann man zu uns kommen?

Sie können mit allen Problemen, die sich aus Ihrem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis und/oder Ihrem Arbeitsumfeld ergeben, zu uns kommen. Fachliche Beratungsschwerpunkte entnehmen Sie bitte der Auflistung unter "Aufgabenverteilung".

Alle Gespräche sind vertraulich und unterliegen gem. § 11 Landespersonalvertretungsgesetz Berlin der Schweigepflicht.

Das sind nur einige Informationen zu Ihrem Personalrat. Sofern Sie feststellen, dass Ihnen Informationen fehlen, freuen wir uns über Ihre Anregungen!

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