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Informationen für Bewerber(innen)
Grundsätzlich erfüllt jeder, der eine Immatrikulation an einer Berliner Hochschule und mindestens zwei abgeschlossene Hochschulsemester vorweisen kann, die formalen Einstellungsvoraussetzungen für die Tätigkeit eines studentischen Beschäftigten ohne Lehraufgaben. Einen kurzen Überblick gibt auch unsere Broschüre: Geld verdienen an der TU (PDF, 157,3 KB).
Studentische Beschäftigte mit Lehraufgaben(Tutor/inn/en) müssen sich im Hauptstudium befinden, falls sie auf Diplom studieren, andernfalls genügt das dritte abgeschlossene Fachsemester im Bachelor. Da Stellen für studentische Beschäftigte ausgeschrieben werden müssen, sollten sich Interessierte über das schwarze Brett des Personalrats (im westlichen Seitenflügel des Hauptgebäudes, 1. Obergeschoss, unterhalb der Büroräume des Personalrats für studentische Beschäftigte) oder die Aushänge am Institut bzw. Fachgebiet informieren. Ausschreibungen können gerne in unserem Büro kopiert werden.
Innerhalb der Bewerbungsfrist ist dann eine schriftliche Bewerbung an die in der Ausschreibung angegebene Adresse zu schicken. Die Einstellungskriterien sollten aus der Ausschreibung deutlich hervorgehen und bei der Bewerbung beachtet werden. Bewerber/innen, die in die engere Wahl kommen, werden dann benachrichtigt und zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sich auf mehrere Stellen gleichzeitig zu bewerben, ist kein Problem. Auch wer bereits beschäftigt ist, kann sich weiter bewerben. Allerdings darf die monatliche Arbeitszeit die Höchstgrenze von 80 Std. nicht überschreiten. Eine Einstellung erfolgt in der Regel für zunächst 4 Semester und kann verlängert werden. Die gesetzliche Höchstbeschäftigungsdauer beträgt seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) 6 (sechs) Jahre; Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von vier Jahren sind dabei unproblematisch, darüber hinaus gehende Verlängerungen müssen gesondert beantragt werden.
Die monatliche Beschäftigungszeit sollte mindestens 40 Std. umfassen.
Vergütet wird nach dem Tarifvertrag TV Stud II mit 10,98€ in der Stunde. Für eine 40- bzw. 80-Stunden-Stelle bedeutet das ein Brutto von 439,20€ bzw. 878,40€ im Monat.
Über Eure Rechte als studentische Beschäftigte könnt ihr Euch auf verschiedenen Wegen informieren. Alle Neueingestellten erhalten von uns eine Einladung zu einem Informationstreffen und in regelmäßigen Abständen erstellen wir die Personalratschläge, die immer einen aktuellen Überblick über Neuerungen und Internes geben. Außerdem stehen wir Euch zu unseren Bürozeiten gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben. Und zum Schluss noch ein Hinweis: Aufgrund der aktuellen Kürzungen an den Universitäten möchten wir darauf hinweisen, dass es für studentische Beschäftigte in Berlin einen Tarifvertrag gibt, der grundlegende Rechte auf eine Mindestvergütung garantiert. Allerdings gilt dieser zunächst nur für Gewerkschaftsmitglieder. Wer nicht in der Gewerkschaft ist, hat kein Recht auf die im Tarifvertrag festgehaltenen Regelungen.
Na dann viel Erfolg!
