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TU Berlin

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Tarifvertrag

Den Tarifvertrag (TV Stud II) gibt es im Downloadbereich.
Mehr Infos: http://www.tvstud.de/
Zur Geschichte des Tarifvertrages: Büchner, G., Hansmann, U., Lecher, T. und Niko Stumpögger [Hrsg.]: Bis hierher und nicht weiter. Der Berliner Tutorenstreik 1986. Hamburg 1986.

Zur Geschichte der Tarifverträge

Für die meisten von uns sind die Tarifauseinandersetzungen 1985/86 die ersten, von denen wir aus Erzählungen erfahren haben. Aber schon in den 70er Jahren kämpften studentische Beschäftigte für einen Tarifvertragsabschluss, der die einseitige Regelung der Arbeitsbedingungen durch den Senat verhinderte. Durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) von 1974 ging die relative Unabhängigkeit der studentischen Beschäftigten von den Hochschullehrer/inne/n verloren: Nicht der Fachbereichsrat, sondern die Professor/inn/en haben nun das Vorschlagsrecht bei der Einstellung von studentischen Beschäftigten. Darüber hinaus sollten Massenentlassungen der bis dahin unbefristet eingestellten Beschäftigten bis zum März 1976 erfolgen. Hierzu kam es jedoch nicht, weil die Arbeitsgerichte diese Regelung als unrechtmäßig verurteilten. Der damalige Senator für Wissenschaft und Forschung Löffler (SPD) legte im Wintersemester 1975/76 den ersten Richtlinienentwurf vor, der Verschärfungen enthielt, die über die Bestimmungen des BerlHGs hinausgingen: Beschränkungen der Arbeitszeit, Verringerung des Stundenlohns, Abbau von Sozialleistungen, völlige Abhängigkeit von Hochschullehrer/inne/n und politische Überprüfungen (gemäß § 9 Landesbeamtengesetz). Durch einen universitätsweiten und gewerkschaftlichen Protest, der sich in Aktionswochen und einem Warnstreik ausdrückte, konnte die Verabschiedung der Richtlinien verhindert werden. Universitätspräsidenten, Fachbereichsräte und Akade­mische Senate unterstützten den Protest. Zu diesem Zeitpunkt forderte die ÖTV erstmalig den Abschluss eines Tarifvertrages zur Regelung der Arbeitsbedingungen und der Vergütung studentischer Beschäftigter. Auch die Verabschiedung des zweiten Richtlinienentwurfs von 1977 konnte verhindert werden, doch erst im Februar 1979 erklärten sich die öffentlichen Arbeitgeber - vertreten durch den VAdöD (Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes in Berlin) - zu einem Gespräch über einen Tarifvertrag bereit. Aufgrund der indiskutablen Bedingungen der Arbeitgeber wurde nach vielen Tarifverhandlungsrunden erst im Oktober 1980 der erste Tarifvertrag für studentische Beschäftigte abgeschlossen, der am 1.1.1981 in Kraft trat. Als im Mai 1981 Wilhelm A. Kewenig das Amt des Wissenschaftssenators übernahm, sollten auch die studentischen Beschäftigten Opfer seiner Sparpolitik werden. Da der Senator aber keinen Einfluss auf Löhne, Vertragsdauer und Monatsstundenzahl hatte, konnte er ,,nur" Stellenstreichungen vornehmen. Nach über vier Jahren des Wartens nahm er - kaum überraschend - die erste Möglichkeit, den Tarifvertrag zum 31.12.85 zu kündigen, sofort wahr. Wieder sollten Richtlinien mit drastischen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und Gehaltskürzungen (statt 16,69 DM nur noch 11,50 DM) die Arbeitsverhältnisse studentischer Beschäftigter regeln. Kewenig wollte so die Arbeitsverhältnisse der studentischen Hilfskräfte in Berlin denen im übrigen Bundesgebiet angleichen. (Die Vergütung und die Arbeitsbedingungen sind dort so schlecht, dass sie schon als "Ausbeutungsverhältnisse" bezeichnet werden können.) In keinem anderen Bundesland existiert nämlich ein Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Am 23. Oktober 1985 schließlich erklärte sich der Arbeitgeberverband zu Tarifverhandlungen bereit. In den Verhandlungsrunden zwischen dem VAdöD und der ÖTV/GEW-Verhandlungskommission von Oktober '85 bis Januar '86 kam es jedoch zu keiner Einigung, da die Arbeitgeber kaum von ihrem lächerlichen Angebot abwichen.

Urabstimmung und Streik

Mittlerweile waren über 50% der studentischen Beschäftigten gewerkschaftlich organisiert, wovon über 98% am 21. und 22. Januar 1986 für einen Streik stimmten. Nach zwei Wochen Streik und vielen Aktionen konnten sich die Gewerkschaften und die Arbeitgeber in der letzten Verhandlungsrunde am 5.2.86 über einen neuen Tarifvertrag (TV Stud II) einig werden. Zwar brachte der abgeschlossene TV Stud II immer noch Verschlechterungen (z.B. Vergütung minus 8%), doch waren zumindest die Mantelbedingungen (Vertragsumfang, -dauer usw.) erhalten geblieben. Durch diesen Kurzbericht ist hoffentlich deutlich geworden, wie wichtig der Erhalt des Tarifvertrags für studentische Beschäftigte ist. Wenn Ihr Näheres über den Verlauf und die Hintergründe des Tutorenstreiks 1986 wissen wollt, solltet Ihr auf alle Fälle in das Buch ,,Bis hierher und nicht weiter - Der Berliner Tutorenstreik 1986" von G. Büchner, U. Hansmann, Th. Lecher, N. Stumpfögger hineinsehen (erhältlich im Büro des Personalrats der studentischen Beschäftigten). Ihr könnt Euch aber auch auf unserer Homepage informieren. Nach weiteren fünf Jahren, also Ende 1990, hätte der TV Stud II gekündigt werden können. Allerdings hielten wir es für besser, dies wegen der schlechten finanziellen Lage Berlins nach dem Fall der Mauer nicht zu tun, da zu befürchten stand, dann überhaupt keinen Vertrag mehr abschließen zu können. So erreichten wir nur geringfügige Verbesserungen: Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst werden jetzt nicht mehr zu 2/3, sondern zu 3/4 übernommen. Das heißt, jede Mark (Euro) Lohnerhöhung dort bringen bei uns 75 Pfennig (Cent). Auch wurden unsere Löhne um ganze 50 Pfennig pro Stunde erhöht. Der Fall der Mauer brachte ein weiteres Problem mit sich: unterschiedliche Löhne in Ost- und Westberlin. Studentische Beschäftigte, deren Arbeitsort im Ostteil der Stadt lag (z.B. HU, TU Invalidenstraße), erhielten einen geringeren Lohn als die im Westen arbeitenden studentischen Beschäftigten. Mit dem Abschluss eines Änderungstarifvertrages im Juni 1993 zwischen der ÖTV und dem VAdöD ("TV Stud II-Ost") erhielten die im Ostteil Beschäftigten 80 % des Westlohnes. Seit dem 1.10.96 wurden die Stundenlöhne angeglichen.

Aktueller Stand

Im Jahre 2002 haben Verhandlungen stattgefunden, die zu einer veränderten und ab 01.01.2003 gültigen Fassung des TV Stud II geführt haben. Am 10.01.2003 erklärte der Präsident der TU den Austritt aus den Berliner Arbeitgeberverbänden (VAdÖD und KAV). Trotzdem ist der Tarifvertrag für studentische Beschäftigte nach wie vor gültig. Da die Neufassung des TV Stud II noch vor dem Austritt aus dem VAdÖD in Kraft getreten ist, bleibt die Tarifbindung der TU nach §3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) bestehen. Der TV Stud II ist in seiner Neufassung jeweils zum 31.12. eines Jahres kündbar (§24 TV Stud II). Dieser kleine Exkurs zur Geschichte des Tarifvertrags wird jeden Tag weitergeschrieben. Also informiert Euch.

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314-22351 u. 314-21724
H 1501