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Wie werde ich studentische(r) Beschäftigte(r)?
Welche Tätigkeiten warten auf studentische Beschäftigte?
Es gibt 3 Möglichkeiten, als studentische/-r Beschäftigte/-r zu arbeiten:
a) TutorInnen:
Dazu benötigt ihr ein abgeschlossenes Vordiplom bzw. ein abgeschlossenes drittes Fachsemester im Bachelor. Betreut werden Gruppen in Praktika, Projekten und Übungen. Menschen, die dort arbeiten wollen, müssen sich auf Streß im Semester einlassen (meist Überstunden), was aber oft in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) ausgeglichen wird; eigenverantwortliches Vorarbeiten von Lehrveranstaltungen wird verlangt. Gruppengrößen von 5 bis 50 StudentInnen sind üblich.
b) Studentische/r Beschäftigte/r ohne Lehraufgaben:
Bis auf Ausnahmefälle sind bei diesen Stellen zwei abgeschlossene Fachsemester ausreichend. Gearbeitet wird in Bibliotheken, studentischen Studienberatungen, in der Forschung oder bei der Rechnerbetreuung.
c) In Drittmittelprojekten:
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den studentischen Beschäftigten ohne Lehraufgaben. Gearbeitet wird meist in kurz befristeten Projekten (Laufzeit zwischen 1 Monat bis 1 Jahr). Das Projektende ist oft mit Überstunden verbunden. Für alle diese Beschäftigungsverhältnisse gilt: Je nach Stelle liegt die monatliche Arbeitszeit zwischen 40 und 80 Stunden.
Die Beschäftigungsdauer beträgt im Normalfall 4 Semester, danach könnt ihr euren Vertrag um weitere 4 Semester verlängern lassen. Die Beschäftigungshöchstdauer liegt bei 6 Jahren. Bei Projekten gilt die Beschäftigungsdauer von 4 Semestern nicht!
Wie findet ihr eine freie Stelle? --> siehe auch Stellenausschreibungen
Die Stellenausschreibungen hängen beim Personalrat der Studentischen Beschäftigten (im 1. Stock des Westflügels des Hauptgebäudes H 1501), eventuell in den jeweiligen Instituten, in den entsprechenden Fachgebieten und zum Teil werden sie in der aktuellen Ausgabe der "TU Intern" veröffentlicht. Speziell bei Drittmittelprojekten lohnt es sich, direkt in den Instituten nachzufragen. Die meisten Stellen werden in der vorlesungsfreien Zeit ausgeschrieben.
Wie bewerbt Ihr Euch? -> Im Downloadbereich gibt es eine Broschüre dazu...
Schreibt für jede Stelle, auf die Ihr Euch bewerben wollt, je eine Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Kopie des Vordiploms und sonstige Qualifikationsnachweise) an das einstellende Institut. Beschreibt in der Bewerbung ausführlich eure Eignung, Motivation für die Bewerbung, soziale Lage (Bafög, Elternunterstützung, Jobs, Kinder usw.) und eventuell schon vorhandene Erfahrungen. Ratsam ist es auch, persönlich beim Institut vorbeizugehen und sich über die Stelle zu informieren.
Einige Zeit nach der Bewerbungsfrist (nicht Ausschlussfrist) werdet Ihr unter Umständen vom Institut zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Solltet Ihr nicht eingeladen worden sein, dann fragt dort nach dem Grund und informiert den Personalrat der studentischen Beschäftigten, wenn Ihr Euch benachteiligt fühlt. Könnt Ihr aus welchen Gründen auch immer nicht zum Bewerbungsgespräch gehen, dann informiert das Institut rechtzeitig und am besten schriftlich. Schwerbehinderte sind grundsätzlich immer zum Bewerbungsgespräch einzuladen! In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden alle Frauen (bis mindestens 50% der Bewerber) eingeladen, bis der Frauenanteil der Beschäftigten 50% beträgt.
Vorstellungsgespräch:
Das Vorstellungsgespräch ist eigentlich keine Prüfung (kann aber trotzdem vorkommen...!) und sollte auch Eurer Information dienen. Die Mitarbeiter/-innen wollen einschätzen, wie qualifiziert Ihr seid, ob Ihr eigenständig arbeiten könnt usw.. Achtet darauf, dass nicht mehr Qualifikationen verlangt werden, als auf der Ausschreibung angegeben sind. Die Frage nach einer eventuell bestehenden Schwangerschaft muß nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Solltet Ihr ungerecht behandelt werden, z.B. aufgrund Eurer Nationalität oder Eures Geschlechts, so meldet das unverzüglich bei uns. Fragt genau nach den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Art und Umfang der Tätigkeit, Semesterferienarbeit bei Tutor/-innen). Leider schaffen wir es nicht, zu allen Vorstellungsgesprächen zu gehen (wir werden auch nicht zu allen Vorstellungsgespräche eingeladen). Wünscht Ihr aber unsere Teilnahme, meldet Euch bei uns, dann werden wir auch kommen.
Ihr werdet nicht eingestellt (Unerhört!!!).
Andere Bewerber/-innen wurden Euch vorgezogen. Fragt noch einmal im Institut nach, warum Ihr nicht genommen wurdet. Solltet Ihr die Entscheidung nicht nachvollziehen können, fragt bei uns nach.
Der Personalrat hat Eure Einstellung abgelehnt.
Der Personalrat hat das Recht, Einstellungen abzulehnen. Wir tun dies selten - und wenn, dann zur Vermeidung der Diskriminierung von Arbeitnehmer/-innengruppen oder um eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der gesamten Uni zu verhindern (z.B. durch die schleichende Einführung von Beschäftigungsverhältnissen unter 40 Stunden). Auch wenn Ihr betroffen seid, geht es dabei natürlich nicht um Eure Person. Solltet Ihr Probleme mit unserer Entscheidung haben, kommt vorbei (Sprechzeiten s. unten).
Ihr werdet eingestellt.
Ihr habt es geschafft! Jetzt müßt Ihr noch einige Formalitäten erledigen (bei der Personalstelle müsst Ihr diverse Unterlagen einreichen und ausfüllen, z.B. Personalfragebogen, Geburtsurkunde, Studienbescheinigung und Lohnsteuerkarte). Wenn dann alle Instanzen durchlaufen sind, erhaltet Ihr ein Beschäftigungsangebot. Erst danach dürft Ihr Eure Arbeit aufnehmen. Solltet Ihr doch schon vorher auf Anweisung Eures/r Profs gearbeitet haben und habt Probleme, Euer Geld zu kriegen (auf das Ihr ein Recht habt), wendet Euch an uns.
Wieviel verdient ihr?
Die Stundenvergütung beträgt derzeit brutto 10,98 € (Stand September 2009; Angabe natürlich ohne Gewähr).
Welche Regelungen gelten noch für Euch?
Die Termine für die Neueingestelltentreffen sind unter Informationen -> Termine zu finden. Wenn Ihr als studentische/-r Beschäftigte/-r mehr als 60 Stunden im Monat arbeitet, verdient Ihr unter Umständen mehr als 7.188,- € jährlich (z. Zt. bei mehr als 51 h/Monat). Nach dem neuen Bundeskindergeldgesetz erhalten Eure Eltern dann kein Kindergeld mehr für Euch. Zudem müßt Ihr Euch schon bei einem Einkommen ab 325,- € selbst krankenversichern (bei Privatversicherten gelten z.T. andere Regelungen).
Eure Beschäftigungsbedingungen ergeben sich aus Eurem Arbeitsvertrag und dem "TV Stud II und seinen Änderungstarifverträgen", der bei uns erhältlich ist. Dieser regelt unter anderem: Gehaltszahlungen bei Krankheit, Zeitzuschläge und Nachtarbeitszulagen, Weihnachtsgeld und die monatliche Arbeitszeit. Für spezielle Fragen zu diesen Themen stehen wir gern zur Verfügung.
Kommt es zu Konflikten mit der Uni, z.B. weil ihr Überstunden nicht abbummeln könnt, gearbeitet habt und kein Geld bekommt, als Tutor/-in gekündigt werdet o.ä., dann ist es sinnvoll zu versuchen, Eure Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichtes durchzusetzen. Das klingt komplizierter als es ist. Die Kosten werden bei einem Einkommen unterhalb des Bafög-Höchstsatzes vom Staat übernommen.
Habt ihr Fragen oder Probleme?
Alle, die Fragen zur Arbeit oder Einstellung von studentischen Beschäftigten haben, können sich gern an uns wenden. Wir unterstützen Euch auch bei Problemen mit Vorgesetzten und der Personalstelle.
Personalrat der studentischen Beschäftigten der TU
Stand: September 2009
