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Evaluationssatzung der TU Berlin
Die TU Berlin hat im AS eine allgemeine Evaluationssatzung beschlossen. Diese wurde vom Land Berlin bestätigt und erschien im Amtlichen Mitteilungsblatt der TU Berlin (06/2009) am 05.08.2009.
Die Evaluationssatzung regelt alle mögliche Formen der Evaluation an der TU Berlin. Dazu gehören auch Studierendenbefragungen im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation.
Die Satzung finden Sie als Auszug aus dem amtlichen Mitteilungsblatt hier (PDF, 32,1 KB).
Berliner Hochschulgesetz zur Lehrevaluation
Das Berliner Hochschulgesetz - BerlHG (in der ab 1. April 2009 geltenden Fassung) legt in § 6 A. 4 folgendes fest:
- (4) Die Hochschulen dürfen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Lehre die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Lehrveranstaltungen anonym über Ablauf sowie Art und Weise der Darbietung des Lehrstoffs befragen und die gewonnenen Daten verarbeiten. Die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen, die Namen der Lehrenden und die ausgewerteten Ergebnisse werden den Lehrenden und Studierenden bekannt gegeben und den zuständigen Stellen der Hochschule zur
öffentlichen Erörterung in der Hochschule übermittelt.
Lehrevalution auf Bundesebene
Das Hochschulrahmengesetz regelt in § 6:
- Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.
