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TU Berlin

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Sexuelle Belästigung und Gewalt

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Treffen kann es leider Jede_n. Sexuelle Belästigung ist aber kein Einzelschicksal. Abgrenzen und Gegenwehr lohnt immer und ist vor allem notwendig. Wir beraten Sie streng vertraulich, vertreten Sie auf Ihren Wunsch in Konfliktgesprächen oder begleiten Sie in einem Verfahren.

Aktionstag an der TUB

Sonntag, 25. November 2012

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Für einen respektvollen Umgang miteinander – gegen Gewalt an Frauen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2012 reiht sich die TU Berlin in die bundesweiten Initiativen ein. Die  Zentrale Frauenbeauftragte macht mit einer Plakataktion an der Hochschule auf die Thematik aufmerksam.

Gemäß dem Leitbild setzt sich die TU Berlin aktiv für Diskriminierungsfreiheit auf allen Ebenen der universitären Organisation ein. Bereits 1993 hat sich die Universität mit einer im Akademischen Senat gefassten Richtlinie verpflichtet, aktiv gegen sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt zu wirken und sich für eine gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit von Frauen und Männern einzusetzen.

Damit dies auch zukünftig gelingt, sind alle Mitglieder der TU Berlin angehalten, sich für einen fairen Umgang einzusetzen und persönliche Herabsetzungen und Grenzverletzungen zu vermeiden und diese gegebenenfalls anzuzeigen. Betroffene Personen sind darin zu unterstützen ihre Rechte zu wahren. Mit der Plakataktion, die am 26. November im Hauptgebäude der TU Berlin stattfindet, wird dieser Grundsatz der Zusammenarbeit öffentlich bekräftigt und eine höhere Sensibilität aller dem Thema gegenüber angestrebt.

 

Der Hintergrund des Aktionstages

Seit 1981 findet jährlich am 25. November der „Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen“ statt. Er wurde ursprünglich durch feministische Aktivistinnen ins Leben gerufen und am 17. Dezember 1999 offiziell durch die Vereinten Nationen in der „Resolution 54/134“ aufgegriffen. Die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen wird hier genauso thematisiert wie die allgemeine Stärkung von Frauenrechten. Der Aktionstag dient der Schaffung eines öffentlichen Bewusstsein für sexuellen Missbrauch, Vergewaltigung und Häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen.

Hintergrund für die Initiierung des Aktionstages war der Fall „Mirabal“. Dabei handelte es sich um drei Schwestern, die Mitglieder der „Movimiento Revolucionario 14 de Junio“ waren und 1960, nach mehreren vorangegangen Verhaftungen, in der Dominikanischen Republik durch Militärangehörige des damaligen Diktators Rafael Trujillo (1930-1961) verschleppt und schließlich ermordet wurden. Bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen im Jahr 1981, riefen diese den 25. November zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen (Dia Internacional de la No Violencia Contra la Mujer) aus.

 

Was ist sexuelle Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt?

Unter sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt fallen beispielsweise:

  • der sexuell herabwürdigende Sprachgebrauch (insbesondere Bemerkungen oder Witze über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten oder ihr Intimleben),
  • Gesten und nonverbale Kommentare mit sexuellem Bezug,
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen,
  • das Kopieren, Anwenden oder Nutzen von entsprechenden Computerprogrammen auf EDV-Anlagen,
  • unerwünschte Berührungen oder körperliche Übergriffe,
  • die unerwünschte Aufforderung oder Nötigung zu sexuellem Verhalten.

Handlungsstrategien

Im öffentlichen und offiziellen Raum bleiben

Folgen Sie Einladungen Ihres Betreuers bzw. Dozenten zur Studienorganisation und Studienberatung nicht in die Kneipe oder die Wohnung: Bleiben Sie im offiziellen, öffentlichen Raum. Dies wird ihnen einen eventuell notwendigen Rückzug erleichtern.

Kleiderordnung?

In einer Fachkultur gibt es einen Dress-Code, eine Art ungeschriebene Kleiderordnung. Es kann Ihnen und Ihrem Auftreten mehr Sicherheit geben, wenn Sie statt im kurzen Rock eine Hose für den Besuch eines Vortrags oder einer Tagung wählen.

Informieren und Vorfälle protokollieren

Wenn Ihnen mehrfach unangenehme Situationen aufgefallen sind, protokollieren Sie diese Vorkommnisse erst einmal für sich selbst. Auch sexististische Korrespondenzen sollten Sie nicht sofort vernichten, sondern zur Dokumentation vorerst aufbewahren.

Wie können Frauen sich wehren?

Es gibt keine Patentrezepte. Defensive Verhaltensweisen sind jedoch nicht erfolgreich, um Belästiger abzuwehren. Sie sollten nicht erwarten, daß der Belästiger ihre Abwehr schon wahrgenommen hat.

Der erste Schritt zum Selbstbewußtsein und zur Gegenwehr besteht darin, dass Sie sich ihres Rechts bewußt werden.

Geeignete Verhaltensweisen sind

  • Selbstsicher auftreten
  • Sich lautstark wehren
  • Vorkommnisse öffentlich machen
  • Klar und unmißverständlich den eigenen Standpunkt vertreten
  • Beschwerde einlegen

Handlungsmöglichkeiten

In einem Gespräch mit der Frauenbeauftragten können Sie in geschütztem Raum ihre Beobachtungen mitteilen und reflektieren. Die Frauenbeauftragte, die Personalvertretung wie auch jede Vorgesetzte und jeder Vorgesetzter nehmen ihre Beschwerden entgegen. Die Verfahrensweisen bei Sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt regeln die Richtlinien und Verfahrensgrundsätze der TUB zum Schutz vor Sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt. Sie umfaßt den Schutz vor

      1. sexueller Diskriminierung als persönliche geschlechtsbezogene Herabsetzung,
      2. sexueller Belästigung als dem verbalen, bildlichen, schriftlichen und/oder körperlichen Übergriff mit sexuellem Bezug,
      3. sexueller Gewalt in Form der Nötigung und Vergewaltigung.

Verhaltensvorschläge und Strategien

Verhaltensvorschläge und Gegenstrategien für Frauen und Männer im Falle Sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt.

Den Flyer können Sie hier downloaden! (PDF, 109,9 KB)

Einen Protokollbogen für Beratungsfälle können Sie hier downloaden! (DOC, 30,0 KB)

"Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?" in leichte Sprache und in Gebärdensprache

"Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?" finden Sie in leichte Sprache und in Gebärdensprache, da Frauen mit Behinderungen leider überproportional häufig von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind. [Publikation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes]


Den Text in leichter Sprache

Das Gebärdensprachvideo

 

Den gedruckten Flyer sowie ein Plakat zum Thema sexuelle Belästigung

Beratungsangebote TU-intern

1. Stellvertretende Zentrale Frauenbeauftragte
2. Psychologische Beratung der TUB: , Tel. 314 25382, Raum H 61,  , Tel. 314 25382, Raum H 61,  , Tel. 314 24875, Raum H 60, 
3. AGG Beauftragte der TUB
, Frau Taeger Tel. 24293 , Fax 26922, H 1042
und Frau Hiller Tel. 21784, Fax 28033, H 1017.

Beratungsangebote außerhalb der TUB

BIG e.V.

Berliner Initiative gegen häusliche Gewalt gegen Frauen

Rechte und Möglichkeiten bei häuslicher Gewalt

Die Hotline bietet an 365 Tagen von 09:00-24:00 Uhr ein telefonisches Informations- Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen und deren Kinder, die von männlicher Gewalt betroffen sind.

Hotline: 030-611 03 00

E-Mail:

Internet: www.big-hotline.de

 

LARA Krisen- und Beratungszentrum für vergewaltigte Frauen

Fluggerstraße 19

10777 Berlin Schöneberg

Telefon: 030-216 88 88

E-Mail:

Internet: www.lara-berlin.de

 

Bundesverbandes Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bietet einen umfangreichen

Service an. Bei Fragen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle

Rungestrasse 22-24

10179 Berlin

Telefon: 030- 322 99 500

E-Mail:

Internet: www.frauen-gegen-gewalt.de

 

Deutsche Stalking-Opferhilfe (DSOH)

Sendlinger Str. 21

80331 München

Telefax: 089-260 78 81

E-Mail:

Internet: http://www.deutsche-stalkingopferhilfe.de/

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Susanne Plaumann
Telefon 030/314 -26032; -27384
Raum H 1108; FH 430