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Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre 2012 – 2015
Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre wurde 2001 vom Berliner Senat eingerichtet. 2011 beschloss dieser die Fortsetzung des Programms für den Zeitraum von 2012 bis 2015. Das Finanzvolumen des Programms beträgt in der zweiten Förderphase jährlich 3.8 Mio. €. Davon sind 1,4 Mio. € zur Finanzierung von vorgezogenen Nachfolgeberufungen und W2-Professuren auf Zeit vorgesehen.
Ziele des Programms sind die Beseitigung der bestehenden strukturellen Hemmnisse zur Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, die Erhöhung der Zahl von Frauen auf Professuren und auf Führungspositionen in Forschung und Lehre, die Erhöhung der Anteile von Frauen auf allen Qualifikationsstufen des Wissenschaftssystems, insbesondere in den Disziplinen, in denen eine Unterrepräsentanz besteht sowie die Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre.
Die TU Berlin war in beiden Förderrunden des Programms erfolgreich. In der Laufzeit von 2012 bis 2015 wurden über das Programm vier Juniorprofessuren sowie drei W2-Professuren auf Zeit bewilligt. Außerdem werden aus Mittels des Programms eine Gastprofessur sowie die Promotions-Abschlussstipendien (PAS) finanziert.
In der vorangegangenen Förderperiode von 2008 bis 2011 wurden an der TU Berlin durch das Berlin Programm 14 Gastprofessuren, davon 12 mit Genderschwerpunkt, sowie sieben Postdoc-Stellen für Wissenschaftlerinnen finanziert.
Ansprechpartnerin
Für alle Fragen rund um die Antragstellung im Rahmen des BCP an der TU Berlin ist die Zentrale Frauenbeauftragte zuständig. Weitere Dokumente, wie die Programmrichtlinien, finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle des BCP.
Dr. Andrea Blumtritt
Tel.: 030 314 21438
Raum: H 1108
Dokumente und Links:
TU Antragsleitfaden (PDF, 60,7 KB)
Zur Geschäftsstelle des Programms

