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TU Berlin

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Gleichstellung gestalten

Die breite Verankerung der Themen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit ist das Fundament für die Erfolge der TU Berlin in der Gleichstellungsarbeit. Die Frauenbeauftragten begleiten die Universität in dieser Gender Mainstreaming-Aufgabe mit ihrer Expertise. Die Teilnahme an und Beratung von universitären Gremien und Arbeitsgruppen gehört zu den Kernaufgaben der Zentralen Frauenbeauftragten. In einem kontinuierlichen Prozess sensibilisieren sie Gremienmitglieder, unterstützen Arbeitsgruppen und beteiligen sich an Netzwerken zu den Thematiken Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit. Dabei vertreten wir die Interessen der Frauen aller Statusgruppen.

Den Rahmen für die umfassende und weisungsungebundene Beratung aller Hochschulgremien, Einrichtungen und Organe in Fragen der Chancengleichheit durch die Frauenbeauftragten gibt das Berliner Hochschulgesetz vor. Unter dem Leitprinzip der Chancengleichheit von Frauen berät die Zentrale Frauenbeauftragte gemeinsam mit ihren Stellvertreterinnen möglichst umfassend alle zentralen Prozesse der Universität. Damit unterstützt sie die Politik des Präsidiums, Gleichstellung im Sinne eines umfassenden Gender Mainstreaming systematisch auf allen Ebenen und bei sämtlichen Verfahren zu berücksichtigen.

 

I Beteiligung in Gremien

Die institutionalisierte Kooperation mit den universitären Gremien garantiert die breite Verankerung der Themen Geschlechtergerechtigkeit und die Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Gestaltung und die Umsetzung von Gleichstellung an der TU Berlin.

In folgenden Gremien ...

  • Kuratorium

  • Akademischer Senat und seine Unterkommission

  • Strukturkommission

  • Kommission für Lehre und Studium

  • Plattform zur Umsetzung der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards

  • Lenkungskreis Qualitätsmanagement Lehre

  • Lenkungskreis „audit familiengerechte hochschule“

  • Plenum der Frauenbeauftragten

 

… und Beiräten

  • Beirat der Zentralen Frauenbeauftragten

  • Beirat ProFiL-Programm

  • Mentoring, Gender & Diversity Committee der Berlin Mathematical School

  • Beirat der afg

  • Beirat Inbetween

  • Auswahljury für den „Clara von Simson“- Preis

ist die Zentrale Frauenbeauftragte/stellv. Zentrale Frauenbeauftragte permanent vertreten.

 

 

II Beratung von Arbeitsgruppen

In der Kooperation zwischen der Zentralen Frauenbeauftragten und Arbeitsgruppen wird die Implementierung von Gleichstellungfragen als Querschnittsthema in alle Handlungsbereiche Universität realisiert. Die detailreiche Arbeit im Bereich der Operationalisierung bietet die Möglichkeit der konkreten Implementierung von Gleichstellungsaspekten in universitäre Prozesse.

 

In folgende Arbeitskreisen sind wir derzeit tätig:

  • AG Satzung Chancengleichheit
  • AG Enterprise Ressource Management/Lenkungskreis [Infos]
  • AG Student Lifecycle Management [Infos]
  • AG AllgStuPO
  • AG Konfliktmanagement
  • Initiative Ausschreibung

 

 

III Kooperation mit Netzwerken

Informationsaustausch, kollegiale Beratung und gemeinsame Initiativen charakterisieren die Arbeit in den Netzwerken. Sie sind ein weiterer Baustein für die erfolgreiche Gleichstellungsarbeit an der TU Berlin. Die Kooperation in TU-eigenen, in regionalen und überregionalen Netzwerken stärkt die Frauenbeauftragten in ihrem Arbeitsauftrag.

  • Plenum der Frauenbeauftragten [Infos]

  • Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen und Universitätsklinika [LaKoF]

  • Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen [BuKoF]

  • Netzwerk Gleichstellung

 

 

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