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TU Berlin

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Beirat der Zentralen Frauenbeauftragten

Mit dem Beirat der Zentralen Frauenbeauftragten steht der Amtsinhaberin seit über 20 Jahren ein Beratungs- und Unterstützungsorgan zur Seite, in dem alle universitären Statusgruppen paritätisch vertreten sind und das alle zwei Jahre von den weiblichen Mitgliedern der TU Berlin gewählt wird. Der Frauenbeirat erfüllt in erster Linie den rechtlichen Auftrag, als unabhängiges Gremium die Zentrale Frauenbeauftragte der TU Berlin zu wählen (siehe BerlHG).

Über die Grundordnung der Universität wird ein zusätzliches Aufgabengebiet jenseits des Wahlauftrags ermöglicht, nämlich die Unterstützung der Arbeit der Zentralen Frauenbeauftragten. Über diese Regelung entwickelte sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten ein weiteres Aufgabenfeld: Der Beirat entscheidet und berät auch über die interne Vergabe von Mitteln im Gleichstellungsbereich. Dazu zählt sowohl die TU-eigene Nachwuchsförderung für Frauen, mit einem Pool von 18 Post-Doc-Stellen, als auch die Prüfung und Empfehlung von Förderanträgen an das Berliner Programm für Chancengleichheit oder die Vergabe von Promotionsabschlussstipendien. In einem regelmäßigen Austausch mit dem Präsidenten erörtert der Beirat zudem aktuelle Entwicklungen an der Universität.

 

 Liste Beiratsmitglieder 1.4.12-31.3.2014 (PDF, 39,0 KB)

 

 

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