Unsere Open-Access-Policy

Am 6. Dezember 2017 im Akademischen Senat einstimmig verabschiedet

Die Technische Universität Berlin bekennt sich in ihrem Leitbild zu ihrer Verantwortung für gesellschaftlich und ethisch orientierte sowie dem Humanismus verpflichtete Forschung und Lehre. Vor diesem Hintergrund agieren Natur-, Planungs- und Ingenieur­wissenschaften gleichberechtigt mit den Geistes- und Sozialwissenschaften in engem Verbund. Die nachhaltige Verbreitung, Zugänglichkeit und Sichtbarkeit der in diesem Kontext entstandenen Forschungsergebnisse ist für die TU Berlin von besonderer Bedeutung.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, unterstützt die TU Berlin die wissenschafts­politische Forderung nach offenem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, wie sie in der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ niedergelegt wurde. Das Präsidium und der Akademische Senat der TU Berlin empfehlen den Angehörigen der Universität nachdrücklich, ihre Forschungsergebnisse Open Access zu publizieren. Im Geiste der Berliner Erklärung werden die folgenden Leitlinien verabschiedet.

  1. Die TU Berlin empfiehlt den Angehörigen der Universität die Erstveröffentlichung als Open-Access-Publikation unter freier Lizenz (bevorzugt Creative-Commons-Lizenz CC BY). Sie unterstützt das Publizieren u. a. durch die Einrichtung eines Publikationsfonds, aus dem auf Antrag Open-Access-Publikationskosten übernommen werden.
     
  2. Die TU Berlin fordert die Angehörigen der Universität auf, ihr Zweitveröffent­lichungs­recht wahrzunehmen und sämtliche Publikationen zusätzlich parallel bzw. zeitversetzt über Repositorien zugänglich zu machen. Hierfür können sie das Repositorium der TU Berlin nutzen.
     
  3. Die TU Berlin ermutigt alle Universitätsangehörigen, beim Abschluss von Verlagsverträgen nur einfache Nutzungsrechte zu übertragen. Sollte dies nicht möglich sein, wird empfohlen, sich das Recht auf parallele Veröffentlichung auf dem Repositorium der TU Berlin vorzubehalten.
     
  4. Die TU Berlin bittet alle Universitätsangehörigen, ihre Mitarbeit bei der Begutachtung, Redaktion und Herausgabe von Publikationen hinsichtlich der jeweiligen Open-Access-Politik zu überdenken, über ihre Funktion auf Verlage und Fachgesellschaften einzuwirken und nach Möglichkeit ihre Mitarbeit bevorzugt Open-Access-Publikationen zukommen zu lassen. Das Engagement für nicht-kommerzielle Angebote wird besonders befürwortet.
     
  5. Die TU Berlin unterstützt den freien Zugang zu Forschungsdaten. Die Handhabung von Forschungsdaten regeln die „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten an der TU Berlin“.
     
  6. Angehörige der TU Berlin können ihre Publikationen im Universitätsverlag der TU Berlin Open Access publizieren. Das betrifft Monographien und Sammelbände ebenso wie Open-Access-Zeitschriften.
     
  7. Eigenpublikationen der TU Berlin sollten unter freien Lizenzen (bevorzugt Creative–Commons-Lizenz CC BY) erscheinen.
     
  8. Zur Umsetzung der Open-Access-Policy hat die TU Berlin eine Open-Access-Beauftragte ernannt. Die Koordination der Open-Access-Aktivitäten und die Verantwortung für die Entwicklung von Serviceangeboten sind der Universitätsbibliothek übertragen.

Kontakt

Open-Access-Team Universitätsbibliothek

openaccess@ub.tu-berlin.de

Glossar zur Open-Access-Policy der TU Berlin

Berliner Erklärung

Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen („Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“) aus dem Jahr 2003 ist die zentrale programmatische Grundlage der internationalen Open-Access-Bewegung. Sie postuliert den offenen Zugang zu wissenschaftlicher Information. Dies umfasst Textpublikationen ebenso wie Forschungsdaten, Bilder und multimediale Objekte. Die TU Berlin hat die Erklärung im August 2016 unterzeichnet.

CC BY

CC BY ist eine freie Lizenz der gemeinnützigen Organisation Creative Commons. Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung eines Werkes, sofern der/die Urheber/in an angemessener Stelle genannt wird und Angaben gemacht werden, ob Änderungen am Werk vorgenommen wurden. Mithilfe dieser Lizenz können Werke Open Access im Sinne der Berliner Erklärung bereitgestellt werden.

Closed-Access-Bedingungen

Unter Closed-Access-Bedingungen ist ein Werk nur dann zugänglich, wenn vorab für den Zugang bezahlt wurde. Im wissenschaftlichen Umfeld wird die Zugangsgebühr traditionell durch Bibliotheken bezahlt, etwa durch Abschluss von Lizenzverträgen. Im Closed Access liegen alle Nutzungsrechte beim Verlag. Auch die Autor/inn/en selbst können ohne Erlaubnis des Verlages nicht mehr über ihr Werk verfügen. Zweitveröffentlichungen sind damit nicht ohne weiteres möglich.

Creative-Commons-Lizenzen

Creative-Commons-Lizenzen oder kurz CC-Lizenzen sind freie Lizenzen, die von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons entwickelt wurden. Sechs CC-Lizenzen unterstützen Autor*innen bei der stufenweisen Freigabe ihrer Inhalte zur Nutzung durch die Allgemeinheit. Allen CC-Lizenzen gemeinsam ist, dass die Urheber*innen bei jeder Verwertung genannt werden müssen.

Erstveröffentlichung

Die Erstveröffentlichung eines Werkes erfolgt meist in einem Verlag, z. B. in Form einer Monografie, eines Beitrags in einem Sammelband oder in einem Journal. Werden Erstveröffentlichungen unter Closed-Access-Bedingungen publiziert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zweitveröffentlichung Open Access verfügbar gemacht werden.

Freie Lizenz

Eine freie Lizenz ist ein standardisierter Lizenzvertrag. Er regelt, welche über das geltende Urheberrechtsgesetz hinausgehenden Nutzungsrechte die/der Urheber/in der Allgemeinheit einräumt. Bekannte freie Lizenzen aus dem Softwareumfeld sind die BSD-Lizenz, die GNU General Public License (GPL) oder die Apache-Lizenz. Für Texte, Bilder, Musik oder Videos haben sich Creative-Commons-Lizenzen durchgesetzt.

Nutzungsrechte

Nutzungsrechte regeln, wie urheberrechtlich geschützte Werke von Urheber*innen, Verlagen und Dritten genutzt werden können. Urheber*innen übertragen entweder einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte. Ein einfaches Nutzungsrecht berechtigt dazu, das Werk vertragsgerecht zu nutzen. Ein ausschließliches Nutzungsrecht dagegen berechtigt exklusiv den*die Inhaber*in, das Werk zu nutzen, alle anderen sind von der Nutzung ausgeschlossen. So dürfen Autor*innen, die in einem Verlagsvertrag ausschließliche Nutzungsrechte erteilt haben, nicht ohne weiteres eine Zweitveröffentlichung vornehmen.

Open Access

Open Access heißt, dass die Inhalte verlässlich archiviert, frei zu lesen und in jeder legalen Weise nachnutzbar sind. Beispiele für Nachnutzungen sind Speicherung, Verwendung in der digitalen Lehre, über Social-Media-Kanäle oder Methoden des Text and Data Mining. Der Begriff bezieht sich auf öffentlich geförderte wissenschaftliche Publikationen, Forschungsdaten und das digitale kulturelle Erbe.

Open-Access-Beauftragte

Die Open-Access-Beauftragte berät das Präsidium der TU Berlin bei strategischen Entscheidungen zu Open Access. Sie steht in engem Kontakt mit dem Open-Access-Team der Universitätsbibliothek, das für die operativen Aufgaben zuständig ist.

Open-Access-Publikationskosten

Open-Access-Publikationskosten (häufig auch Publikations- oder Artikelgebühren oder Article Processing Charges (APC)) sind Gebühren, die die Verlage vor der Veröffentlichung von dem/r Autor/in eines Artikels erheben. Sie werden üblicherweise von der jeweiligen Institution stellvertretend für die/den Autor/in bezahlt. Die TU Berlin hat einen Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet, der die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt.

Open-Access-Policy

Die Open-Access-Policy der TU Berlin umfasst Empfehlungen zum Open-Access-Publizieren der Angehörigen der TU Berlin und Selbstverpflichtungen der Universität, entsprechende Services hinsichtlich Beratung, Finanzierung und Infrastruktur bereit zu stellen.

Open-Access-Publikationsfonds

Bei einem Open-Access-Publikationsfonds handelt es sich um Mittel, die von wissenschaftlichen Einrichtungen zur Finanzierung von Open-Access-Publikationskosten bereitgestellt werden. Angehörige der jeweiligen Institution sind berechtigt, Gelder aus dem Fonds zu beantragen. Die TU Berlin hat einen Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet, der von der Universitätsbibliothek verwaltet wird.

Repositorium

Ein Repositorium ist eine Plattform zur weltweiten Veröffentlichung und Archivierung von wissenschaftlichen Publikationen, Forschungsdaten oder Daten des kulturellen Erbes. DepositOnce ist das Repositorium für Publikationen und Forschungsdaten der TU Berlin. Andere bekannte Repositorien sind z. B. arXiv oder EconStore.

Universitätsverlag

Der Universitätsverlag der TU Berlin ist der Eigenverlag der Universität, angesiedelt an der Universitätsbibliothek. Als Open-Access-Verlag steht er für uneingeschränkte Zugänglichkeit. Im Verlag erscheinen wissenschaftliche Monographien und Sammelbände online und bei Bedarf in gedruckter Form.

Verlagsvertrag

In einem Verlagsvertrag werden Rechte und Pflichten von Autor/inn/en und Verlag geregelt. Zentraler Bestandteil sind Regelungen zur Übertragung von Nutzungsrechten. In einem Vertrag unter Closed-Access-Bedingungen übertragen Autor/inn/en dem Verlag ausschließliche Nutzungsrechte. So können sie nach Vertragsabschluss nicht mehr ohne Erlaubnis des Verlages über ihr Werk verfügen. Unter Open-Access-Bedingungen hingegen übertragen Autor*innen dem Verlag einfache Nutzungsrechte. Damit behalten sie z. B. das Recht, eine Zweitveröffentlichung ihrer Publikation vorzunehmen.

Zweitveröffentlichung

Mit einer Zweitveröffentlichung können Werke, die zunächst unter Closed-Access-Bedingungen erschienen sind, Open Access verfügbar gemacht werden. Die Zweitveröffentlichung erfolgt zeitgleich oder zeitversetzt zur Erstveröffentlichung auf einem Repositorium. Das Einstellen auf persönlichen Websites o. Ä. zählt nicht als Zweitveröffentlichung, da hier wichtige Aspekte wie langfristige Zugänglichkeit und Zitierbarkeit nicht gewährleistet sind.

Zweitveröffentlichungsrecht

Das Zweitveröffentlichungsrecht nach § 38 (4) des Urheberrechtsgesetzes gibt Autor/inn/en das Recht, ihre Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen über eine Zweitveröffentlichung Open Access verfügbar zu machen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn im Verlagsvertrag eine Zweitveröffentlichung untersagt ist.