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Kontenplan der TUB
Kosten werden in verschiedene Sachkonten unterteilt. Die Unterteilung erfolgt nach einem hierarchischem Muster und wird in Kontenplänen dargestellt.
Der Kontenplan für die TU Berlin basiert auf dem bundeseinheitlichen Kontenrahmen (VKR), der durch die Finanzministerkonferenz verbindlich für den Bund und die Länder vorgeben ist.
Der VKR wurde in Anlehnung an den Industriekontenrahmens (IKR) entwickelt.
Der Vorteil des Industriekontenrahmens und somit letztlich auch des Kontenrahmens der TUB besteht darin, dass durch die Verwendung der 10 Kontenklassen die Erstellung einer Bilanz in Form einer Vermögensübersicht, einer Vermögensänderungsrechnung und einer Finanzrechnung gewissermaßen automatisch herbeigeführt wird.
Sachkonten im Kontenplan der TUB
Die systematische und vollständige Darstellung der Kosten erfolgt im achtstelligen Kontenplan der TUB. Für einzelne Einrichtungen werden gegebenenfalls nicht alle Sachkonten relevant sein. Der überwiegende Teil der Anwender/innen kontiert nur die Erfolgskonten, d.h. die Kontenklassen 5,6 und 7 sowie die Kontenklasse 0 für alle Anschaffungen von Einzelgegenständen, Geräten und Maschinen mit einem Anschaffungswert von über 410 EUR (netto) im Einzelfall.
Jede Einzahlung ist der Kontenklasse 5 zuzuordnen. Auszahlungen sind den Kontenklassen 6, 7 und gegebenenfalls 0 zuzuordnen. Alle laufenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einschließlich Beschaffungen von Einzelgegenständen, Geräten und Maschinen bis 410 EUR werden in den Kontenklassen 6 und 7 erfasst.
Alle Ausgaben für Geräte, Maschinen und dauerhafte Nutzungsrechte von Software mit Nettoanschaffungskosten von über 410 EUR im Einzelfall werden in der Kontenklasse 0 erfasst. Sie werden als Anlagevermögen erfasst und mit den entsprechenden Abschreibungswerten den Kosten zugeordnet.
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Hauptgebäude
Raum H 8134
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