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Anschaffungskosten
Gemäß § 255 HGB gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Kaufpreis | ||
---|---|---|
+ | Anschaffungsnebenkosten | (Liefer- und Frachtkosten, Kosten für Montage, Einbau oder Anschluss) |
+ | Nachträgliche Anschaffungskosten | (Erweiterungen, Anbauten) |
./. | Anschaffungspreisminderungen | (Rabatte, Skonti, Boni) |
= | Anschaffungskosten |
Die Mehrwertsteuer gehört ebenfalls zu den Anschaffungskosten, es sei denn der Erwerber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Kosten der Geldbeschaffung zählen nicht zu den Anschaffungskosten oder zu den Anschaffungsnebenkosten.
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