Inhalt des Dokuments
Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten. Der Betriebsärztliche Dienst berät den Arbeitgeber und die Beschäftigten, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Geachtet wird beispielsweise auf:
- Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze
- physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit
- Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung
Beschäftigten haben die Möglichkeit, je nach arbeitsplatzbedingten Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen zu lassen. Inhalte und Ergebnisse der Beratungsgespräche und der arbeitsmedizinischen Vorsorgen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Betriebsärzte wirken bei der Planung und Umsetzung Betrieblicher Gesundheitsförderung mit. Im Betriebsärztlichen Dienst erfolgen weiterhin z. B. Beratungen bei der Beschäftigung besonders schutzwürdiger Personen (z. B. Jugendliche, Schwangere und Schwerbehinderte) und bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nach längerer Erkrankung, reisemedizinische Beratungen bei Dienstreisen, Durchführung von Impfungen, Organisation der Ersten Hilfe sowie Erste-Hilfe-Leistungen bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. Die Betriebsärzte arbeiten mit den Sicherheitsingenieuren, dem Sozialdienst, der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung und weiteren Vertretern der Universitätsbereiche zusammen.
Flyer: "Herzlich Willkommen beim Betriebsärztlichen Dienst"
Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgaben des Betriebsärztlichen Dienstes ergeben sich hauptsächlich aus dem:
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Wir sind an der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen beteiligt, insbesondere aus dem:
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.