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Kooperationsanbahnung
Die Anbahnung von Kooperationen erfolgt in der Regel auf der Ebene der Fachgebiete. Wenn diese Kooperationen etabliert sind, werden sie oft in einem Vertrag auf Ebene des Fachgebiets oder des Instituts oder der Fakultät formalisiert.
Wenn mehrere Bereiche zweier Universitäten miteinander kooperieren und es beispielsweise zur Einwerbung von Drittmitteln erforderlich ist, können Kooperationsverträge auch auf der Ebene der Gesamtuniversität abgeschlossen werden.