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Unfallversicherung
Sämtliche Mitglieder der TU Berlin sind bei Unfällen während des Aufenthalts an der TU Berlin durch die Unfallkasse Berlin versichert. Auch bei der Ausübung von (ehrenamtlichen) Tätigkeiten an der TU Berlin durch Personen, die nicht Mitglied der TU Berlin sind, besteht im Falle von Unfällen Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Berlin, wenn diese Personen als in den Geschäftsbetrieb der TU Berlin eingegliedert betrachtet werden können. Der Zeitraum der Eingliederung kann kurz sein und ggf. auch nur einen Tag betragen, so zum Beispiel bei einem Vortrag eines Gastwissenschaftlers.