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Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Sie benötigen generell kein Einreisevisum. Zur Einreise reicht ein Personalausweis.
Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA
Wenn Sie ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Staatsangehörige aller anderen Nicht-EU-Staaten
Wenn Ihr Forschungsaufenthalt in Deutschland nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr dauern wird, genügt in der Regel ein Schengen-Visum für die Einreise. Bitte beachten Sie, dass das Schengen-Visum nicht über einen dreimonatigen Aufenthalt hinaus verlängert werden und auch nicht für einen anderen Aufenthaltszweck umgeschrieben werden kann.
Falls Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als drei Monate dauert,
müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Bitte achten Sie auch darauf, rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Antrag auf Verlängerung oder einen Antrag auf Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Damit die Anmeldung möglichst problemlos verläuft, können Sie dort online einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren.
Zur Anmeldung in der Ausländerbehörde benötigen Sie die folgenden Unterlagen im Original:
- Gültiger Reisepass
- Ihren Mietvertrag in Berlin
- Einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung
- 4 biometrische Passfotos [mehr...]
- Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Bei Ehepartnern / Kindern: Heiratsurkunde / Geburtsurkunde
- Ihren Arbeitsvertrag, Ihren Stipendienvertrag oder einen anderen Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland
Hinweis:
Bei Visums- und Aufenthaltsfragen können Sie sich gerne an den Visa- Service der TU Berlin wenden. Über den Visa-Service können Sie auch Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Weiterführende Informationen zu Visa-Fragen finden Sie auch bei Euraxess.