Die Aufgaben des AS sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen,
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Die Aufgaben des KU sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten
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Die LSK nimmt insbesondere Stellung zu Einrichtung und Einstellung von Studiengängen, Neufassungen von Studien- und Prüfungsordnungen,
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Der ZWV ist zuständig für die Wahlen zum Präsidium, zu den Zentralen Gremien (Kuratorium, AS, EAS), zu den Räten der Fakultäten, Institute und ZE
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