Behördliche Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Berlin

Datenschutz bei Videokonferenzen

Datenschutzfragen zum Online-Lehrbetrieb

Seit dem Sommersemester 2020 wird von der TU die Cloud-Software Zoom für den Online-Lehrbetrieb genutzt.

Das InnoCampus-Team hat in Abstimmung mit dem Team Datenschutz strenge globale Voreinstellungen vorgenommen. Einige aus Datenschutz-Sicht wichtige Punkte können nicht durch den Host abgeändert werden, beispielsweise tritt mensch einem Meeting immer mit ausgeschaltetem Video und stummgeschaltetem Mikrofon bei.

Seit April 2022 wird BigBlueButton als Videokonferenz-Tool von InnoCampus betrieben, siehe https://www.tu.berlin/innocampus/projekte/zoom.

Hinweis zu Mitschnitten im Online-Lehrbetrieb und bei Videokonferenzen

Ein Mitschnitt für den "privaten Gebrauch" ist genauso unzulässig wie für einen kommerziellen Gebrauch.

Das Recht am eigenen Bild wird verletzt. Allerdings kann z.B. der Verfasser eines Online-Veranstaltung es seinen Studierenden gestatten, mitzuschneiden, damit sie die Inhalte besser nacharbeiten können. Das sollte aber (vorher) deutlich kommuniziert werden. Keinesfalls darf nach dem Motto "Er hat ja nicht ausdrücklich gesagt, dass er das nicht will" mitgeschnitten werden. Nur umgekehrt ist möglich: "Ich darf das mitschneiden, weil der Lehrende mir das ausdrücklich erlaubt hat."

Bei kommunikativen Lehrangeboten, die der Veranstalter (also z.B. der Lehrende in einem Seminar) mitschneiden möchte, muss er umgekehrt auch von den Teilnehmern die Einwilligung haben, bzw. Möglichkeiten schaffen, dass Personen, die teilnehmen wollen, aber nicht mitgeschnitten werden wollen, teilnehmen können. Auch hier muss die Kommunikation dazu im Vorfeld ablaufen.