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Die Aufgaben des Akademischen Senats (AS) sind u.a.: Mitwirkung bei der Errichtung von Organisationseinheiten, Einrichtung von Studiengängen, Erlass von Satzungen, Aufstellung von Grundsätzen für Lehre, Studium und Prüfungen, Stellungnahme zu Studien- und Prüfungsordnungen, Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen,
Koordinierung der Tätigkeit der Fakultäten, Beschlussfassung über Hochschulentwicklungs- und Ausstattungspläne, Frauenförderrichtlinien,
Regelungen über die Benutzung der Hochschuleinrichtungen.