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Die Aufgaben des Kuratoriums sind u.a.: Entscheidungen in grundsätzlichen, besonders bedeutsamen Verwaltungs-, Wirtschafts-, Haushalts- und Finanzangelegenheiten. insbesondere: Feststellung des Haushaltsplans, Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und anderen Organisationseinheiten (Ausnahme Fakultätsuntergliederungen), Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin, Erlass von Verwaltungsvorschriften in Personal- und Personalwirtschaftsangelegenheiten.