Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung - K3

Nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (NFGB)

Wahl und Bestellung

Die nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterin werden durch den zuständigen Frauenbeirat der Fakultäten oder Zentralinstitute gewählt.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den zentralen Einrichtungen und den zentralen Dienstleistungsbereichen werden in unmittelbarer Wahl von den weiblichen Mitgliedern des Bereichs gewählt.
Vor Amtsantritt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist die Zusendung des Wahlprotokolls und die Bestellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten durch die*den Präsidentin*Präsidenten (K 3 - KU, komm.) erforderlich.

Aktuelle Ausschreibungen sind hier einsehbar.

Aufwandsentschädigung, Freistellung, Aufstockung

Studentische nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erhalten nach Vorlage der Semesterbescheinigung eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Vergütung einer studentischen Beschäftigten der Gruppe I für bis zu 80 Stunden monatlich.
Auf Antrag werden nebenberufliche Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bis zur Hälfte von ihren Dienstaufgaben freigestellt.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis stehen, können anstelle einer Freistellung einen Antrag auf Aufstockung bis zur tariflich festgesetzten Wochenarbeitszeit stellen. Die Anträge sind an die zuständige Personalstelle zu richten.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten finden Sie u.a. in § 59 Berliner Hochschulgesetz, § 59 Grundordnung der TU Berlin, Ziffer 10.13 Frauenförderrichtlinien der TU und § 2 Abs. 5 Nr. 5 Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Ergänzende Informationen zu den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erhalten Sie auf der Webseite der Zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der TU Berlin.

Liste der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

Liste der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (Stand: März 2024)