Inhalt des Dokuments
Vereinigungen von Mitgliedern der TU Berlin können sich beim Präsidenten (K 32) entsprechend der Registrierordnung [1] registrieren lassen.
Voraussetzung dafür ist das Einreichen folgender Unterlagen:
· des Antrags auf Registrierung (formlos)
· des Gründungsprotokolls (von allen Mitgliedern unterzeichnet)
· der Satzung mit Unterschrift von mind. 7 Mitgliedern Mustersatzung [2]
· des Protokolls der Wahl des Vorstands
· der Liste des Vorstands mit Matr.Nr. und Adressen
· der Mitgliederliste mit Matr. Nr. u. Hochschulzugehörigkeit Muster [3]
· der Erklärung [4] über Rechte und Pflichten der Vereinigung,
die vom Vorstand unterzeichnet ist.
Registrierte Vereinigungen erhalten nach Maßgabe besonderer Regelungen Unterstützungen u.a. durch Bereitstellung von Veranstaltungsräumen.
gen/Registrierordnung_2015.pdf
gen/Mustersatzung-20181113.pdf
gen/Matr._Abfrageliste.xlsx
gen/Erkl%C3%A4rung.pdf
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erte_vereinigungen/liste_vereinigungen_c_g/
erte_vereinigungen/liste_vereinigungen_h_l/
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