Inhalt des Dokuments
Vereinigungen von Mitgliedern der TU Berlin können sich beim Präsidenten (K 32) entsprechend der Registrierordnung registrieren lassen.
Voraussetzung dafür ist das Einreichen folgender Unterlagen:
· des Antrags auf Registrierung (formlos)
· des Gründungsprotokolls (von allen Mitgliedern unterzeichnet)
· der Satzung mit Unterschrift von mind. 7 Mitgliedern Mustersatzung
· des Protokolls der Wahl des Vorstands
· der Liste des Vorstands mit Matr.Nr. und Adressen
· der Mitgliederliste mit Matr. Nr. u. Hochschulzugehörigkeit Muster
· der Erklärung über Rechte und Pflichten der Vereinigung, die vom Vorstand unterzeichnet ist.
Registrierte Vereinigungen erhalten nach Maßgabe besonderer Regelungen Unterstützungen u.a. durch Bereitstellung von Veranstaltungsräumen.