Wahlamt
Die Wahlen zu den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung werden - soweit nicht anders geregelt - vom Zentralen Wahlvorstand der TU Berlin (ZWV) durchgeführt.
Der Zentrale Wahlvorstand (ZWV) ist zuständig für die Durchführung der Wahlen zum Präsidium (Präsidentin bzw. Präsident und Vizepräsidentinnen bzw Vizepräsidenten), zu den Zentralen Gremien (Kuratorium, AS, EAS), den Fakultätsräten, Institutsräten, Räten der Zentraleinrichtungen, für die Wahl der Beiräte der hauptberuflichen und nebenberuflichen Frauenbeauftragten.
Der ZWV setzt durch Beschluss die Termine für Wahlen fest und entscheidet in Absprache mit den dezentralen Wahlvorständen der Fakultäten über die Festsetzung der Wahlorte, die Auslage der Wählerverzeichnisse, die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (Kandidatinnen, Kandidaten und Listen), die Feststellung des Wahlergebnisses und über Wahlanfechtungen.