Datenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht. Personenbezogene Daten sollen immer ordnungsgemäß und rechtskonform verarbeitet werden.
Die Umsetzung des Datenschutzes an der TU Berlin stellt sicher, dass personenbezogene Daten ...
- ... nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden (Rechtmäßigkeit).
- ... ausschließlich für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden (Zweckbindung).
- ... nur im rechtlich erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Minimalitätsprinzip).
- ... ausschließlich durch den Personenkreis verarbeitet werden, der dazu befugt ist (Zugangs- und Zugriffskontrolle).
- ... vor Verlust oder unberechtigter Änderung geschützt sind (Datenintegrität).
- ... schnellst möglich gelöscht werden, d.h. umgehend nach Zweckerfüllung bzw. dem Ablauf von Aufbewahrungsfristen (Speicherbegrenzung).
Dabei wird sichergestellt, dass die betroffenen Personen
- umfänglich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (Transparenz),
- jederzeit von ihren Datenschutzrechten Gebrauch machen können (Betroffenenrechte)
- über einen groben Datenschutzverstoß unverzüglich informiert werden (Transparenz).
Das Datenschutzrecht ermöglicht den Betroffenen ein personelles Selbstbestimmungsrecht, u.a. weitgehende Auskunfts-, Korrektur- und Löschrechte über ihre an der TU Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten.