Behördliche Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Berlin

Behördliche Datenschutzbeauftragte der Technischen Universität Berlin

Was ist Datenschutz?

Datenschutz ist ein Persönlichkeitsrecht. Personenbezogene Daten sollen immer ordnungsgemäß und rechtskonform verarbeitet werden.

Die Umsetzung des Datenschutzes an der TU Berlin stellt sicher, dass personenbezogene Daten ...

  • ... nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden (Rechtmäßigkeit).
  • ... ausschließlich für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden (Zweckbindung).
  • ... nur im rechtlich erforderlichen Umfang verarbeitet werden (Minimalitätsprinzip).
  • ... ausschließlich durch den Personenkreis verarbeitet werden, der dazu befugt ist (Zugangs- und Zugriffskontrolle).
  • ... vor Verlust oder unberechtigter Änderung geschützt sind (Datenintegrität).
  • ... schnellst möglich gelöscht werden, d.h. umgehend nach Zweckerfüllung bzw. dem Ablauf von Aufbewahrungsfristen (Speicherbegrenzung).

Dabei wird sichergestellt, dass die betroffenen Personen

  • umfänglich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informiert werden (Transparenz),
  • jederzeit von ihren Datenschutzrechten Gebrauch machen können  (Betroffenenrechte)
  • über einen groben Datenschutzverstoß unverzüglich informiert werden (Transparenz).

Das Datenschutzrecht ermöglicht den Betroffenen ein personelles Selbstbestimmungsrecht, u.a. weitgehende Auskunfts-, Korrektur- und Löschrechte über ihre an der TU Berlin verarbeiteten personenbezogenen Daten.