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Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Studium
Informationen zur Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen, speziellen Vereinbarkeitsmaßnahmen im Rahmen der Erstellung von Drittmittelanträgen finden Sie auf der Seite des Familienbüros der TU Berlin.
Bei Konfliktfällen, z.B. bei Umsetzungsschwierigkeiten des Nachteilsausgleichs für Studierende (Allgemeine Prüfungsordnung §40), unterstützen wir Sie gerne. Beispielsweise können wir Sie bei Gesprächen begleiten und/oder Ihnen als Vermittlerin* beistehen.
Gesetze und Richtlinien
Gesetze und Richtlinien | | insbesondere | Zielgruppe/ Inhalt |
Berliner Hochschulgesetz BerlHG | link | § 22 Abs. 4 | Studierende/ Teilzeitstudium |
Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens (AllgStuPO) | link | § 40 | Studierende/ Nachteilsausgleich: Studienleistung bzw. Prüfung |
Mutterschutzgesetz | link | Gesamtes Gesetz | Beschäftigte, gilt seit dem 01.01.2017 auch für Studierende/ Mutterschutz |
Bundesministerium der Justiz: Gesetz zu Elterngeld und Elternzeit | www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html | | Beschäftigte / Elterngeld und Elternzeit |
Frauenförderrichtlinie der TUB (FFR) | link | Abs. 4 | Studierende und Beschäftigte/ Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, Vereinbarkeit von Familie und Beruf |
Wissenschaftszeitvertragsgesetz WissZeitVG | link | | Wissenschaftliche Mitarberiter*innen/ Befristungen, Verlängerungen |
DFG Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards | link | | DFG- Antragssteller*innen |
Zusatzinformationen / Extras
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