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Antworten auf häufig gestellte Fragen
- Fragen zur Zulassung und Immatrikulation
- Bewerbung für einen Masterstudiengang bei noch nicht vorliegendem 1. berufsqualifizierendem Hochschulabschluss
- Fragen zum Thema Prüfungen
- Auslaufende Diplomstudiengänge
Fragen zur Zulassung und Immatrikulation
Erste
Anlaufstelle bei Fragen zum Thema Zulassung und Immatrikulation ist
der Studierendenservice [1].
Für Fragen, die die Bewerbung für
einen Bachelorstudiengang betreffen, ist der Servicebereich Bachelor
[2] zuständig.
Für Fragen, die die Bewerbung für einen
Masterstudiengang betreffen, ist der Servicebereich Master [3]
zuständig.
Bewerbung für einen Masterstudiengang bei noch nicht vorliegendem 1. berufsqualifizierendem Hochschulabschluss
Informationen für BewerberInnen für einen Masterstudiengang, die zum Bewerbungsschluss noch keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen können, gibt es hier [4].
Fragen zum Thema Prüfungen
Viele Fragen zum Thema Prüfungen (Öffnungszeiten des Prüfungsamtes, Abschlusszeugnisse und Urkunden, Nebenhörer, Leistungsnachweise, Anmeldung und Rücktritt von Prüfungen, Abschlussarbeiten, etc.) werden hier [5] beantwortet.
Auslaufende Diplomstudiengänge
Auf seiner Sitzung am 18.04.2012 hat der Fakultätsrat der Fakultät III folgende Termine für die letztmalige Möglichkeit der Ablegung von Abschlussprüfungen in Diplomstudiengängen der Fakultät III beschlossen:
Biotechnologie | 30.09.2018 |
Energie-
und Verfahrenstechnik | 31.03.2017 |
Gebäudetechnik | 31.03.2017 |
Lebensmitteltechnologie | 30.09.2018 |
Technischer
Umweltschutz | 30.09.2016 |
Werkstoffwissenschaften | 31.03.2017 |
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