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Studiengangsprofil
Aufbauend auf den Grundlagen des Bachelorabschlusses Technischer Umweltschutz oder vergleichbaren ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Abschlüssen werden die Kenntnisse der Studierenden im Schwerpunktbereich vertieft sowie im Ergänzungsbereich abgerundet und so an den aktuellen Stand von Forschung und Technik herangeführt. Die Verknüpfung des Schwerpunktbereichs auch mit ergänzenden fachübergreifenden Modulen bzw. der Freien Wahl führt zu einem ganzheitlichen Ansatz, der in dieser Form einzigartig in Deutschland ist und die Bedürfnisse von Industrie und öffentlichen Einrichtungen abdeckt.
Ziel des Masterstudienganges Technischer Umweltschutz ist es, auf natur- und ingenieurwissenschaftlicher Grundlage vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sowie wissenschaftliche Methoden zu erlernen, um in Forschung und Praxis selbständig innovative Konzepte, Strategien, Verfahren bzw. deren Prinzipien entwickeln und anwenden zu können, mit denen nachsorgend Umweltschäden behoben und vorsorgend potenzielle - vom menschlichen Handeln ausgehende - Umweltbelastungen minimiert werden, ohne diese zu verlagern.
Umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten werden auf folgenden Gebieten vermittelt: Abfallwirtschaft, Bodenkunde/-schutz, Luftreinhaltung, Systemumwelttechnik, Schallschutz, Umweltchemie/-analytik, Umweltmikrobiologie, Umweltverfahrenstechnik, Wasserreinhaltung.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung für den konsekutiven Masterstudiengang Technischer Umweltschutz ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss im Bachelorstudiengang Technischer Umweltschutz oder einem fachlich nahestehenden Studiengang. Über die fachlich-inhaltliche Qualifikation entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.
Bei der fachlich-inhaltlichen Qualifikationsprüfung wird der Bewerber-/innen-Studiengang mit dem Bachelorstudiengang Technischer Umweltschutz auf Äquivalenz geprüft. Bei dieser Äquivalenzprüfung werden die 19 essenziellen Module des Studiengangs und die Bachelorarbeit zugrunde gelegt (Formular für die Prüfung externer Bewerber/innen auf Äquivalenz, siehe Studien- und Prüfungsordnung Anlage 3). Es wird nur zugelassen, wer 91 von 125 LP der im Formular gelisteten Module erreicht.
[Quelle: § 4a der Studien- und Prüfungsordnung 2015]
Informationsmaterial zum MSc Technischer Umweltschutz
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNGEN
- Studien- und Prüfungsordnung 2014 (inkl. Verlaufsplan)
- Studien- und Prüfungsordnung 2009 (inkl. Verlaufsplan)
MODULKATALOGE
- Modulkatalog Sommersemester 2021 - StuPO 2014
- Modulkatalog Wintersemester 2020/21 - StuPO 2014
- Modulkatalog Sommersemester 2020 - StuPO 2014
WEITERE INFORMATIONSMATERIALIEN
Zusatzinformationen / Extras
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