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Wissenschaftlicher Nachwuchs
Von der Qualität und dem Entwicklungspotenzial der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler profitiert die Innovationskraft der Fakultät III. Deshalb unterstützt sie gezielt ihre Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler - von der Promotion über die Postdoktorandenzeit bis zur Habilitation. Vielfältige Ansätze leisten einen wichtigen Beitrag zur weiteren Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
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Beratungsangebote und Ansprechpartner
Themen | Zuständigkeit | Ansprechpartner |
---|---|---|
Formalia der Promotion | FSC | Beate Neumann |
Formalia der Habilitation | FSC | Kirsten Schaaf |
Fragen der Nachwuchsförderung | FSC- Referat für Forschung und Nachwuchs | Dr. Simone Becker |
Nachwuchsförderung der Fakultät | Dekanat - Prodekan für Forschung und Nachwuchs | Prof. Dr. Felix Ziegler |
Konflikte und Probleme im Betreuungsverhältnis (vertraulich!) | Promotionsbeauftragter | Dr. Philip Wietstock |
Karriereplanung, Weiterbildung, Finanzierung | Nachwuchsbüro TU-DOC | Johannes Moes |
Einwerbung und Beantragung von Drittmitteln | Servicebereich Forschung | aufgeteilt nach Mittelgeber |
Formalia der Promotion und Habilitation
Alle Unterlagen zum Verfahren der Promotion bzw. Habilitation mit den nötigen Formularen und Ordnungen finden Sie hier.
Hinweise zum Direct Track-Verfahren finden Sie in der Promotionsordnung, § 3 Zulassungsvoraussetzungen. Bitte beachten Sie auch die Ausführungsbestimmungen für Promotionen im Direct Track auf der Promotionsseite.
Geschlechtergerechtigkeit und Diversität
DFG betont Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit für Forschungsvorhaben
Der Senat der DFG hat in einer Stellungnahme die Bedeutung der Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit für Forschungsvorhaben unterstrichen. Durch die Berücksichtigung von Geschlecht und Vielfältigkeit bei der Vorbereitung und Durchführung eines Forschungsvorhabens lassen sich „blinde Flecken“ vermeiden und damit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse erhöhen. Als Konsequenz hat die DFG hat einen Abschnitt zur Relevanz von Geschlecht und/oder Vielfältigkeit in ihren Antragsleitfäden ergänzt und stellt auf der Webseite weitere Informationen, die unter Beteiligung zahlreicher nationaler und internationaler Expertinnen und Experten erarbeitet wurden, sowie Beispiele für alle Wissenschaftsbereiche bereit.Weitere Informationen finden Sie https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/index.htmlhierhttps://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/index.html.
- Beratung und Begleitung bei Vereinbarkeitsproblematiken
- Beratung bei Konflikten mit Kolleg*innen und Vorgesetzten, Betreuer*innen beziehungsweise mit Gutachter*innen
- Konfliktbewältigung durch Mediation oder in einem Konflikteinzelcoaching
- Anonyme Beratung möglich
Weiterbildung
Überfachliche Weiterbildungen bieten den Promovierenden und Promovierten eine Reihe von Institutionen:
- Zentraleinrichtung Wissenschaftliche Weiterbildung und Kooperation (ZEWK)
- Berliner Zentrum für Hochschullehre (BZHL)
- TU Abteilung II Servicebereich Personalentwicklung und Weiterbildung (II PE-WB)
- Staatsbibliothek zu Berlin
- Center of Entrepreneurship.
Eine Übersicht über aktuelle Angebote finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Institutionen und hier.
Daneben ermöglicht es der Verbund der Berliner Universitäten Berlin University Alliance (Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin und Charité - Universitätsmedizin Berlin) Nachwuchswissenschaftler*innen der TU, auch die Angebote der anderen Verbundpartner kostenlos zu nutzen. Die meisten Kurse (aus didaktischen und Vernetzungsgründen gibt es lediglich ganz wenige Ausnahmen) sind geöffnet und in den Programmankündigungen der Universitäten mit entsprechenden Hinweisen versehen.
Förderung und Finanzierung
Zur Finanzierung der Promotion oder Postdocphase gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Als Finanzierungsoptionen einer Promotion dienen verschiedene Formen der Anstellung, Stipendien oder Beihilfen.
Für die Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen in der Postdoc-Phase existieren eine Vielzahl von Programmen auf nationaler und internationaler Ebene. Neben den TU-internen Förderinstrumenten, der Förderung der eigenen Stelle und von Positionen als Nachwuchsgruppenleitung gibt es spezifische Ausschreibungen von Drittmittelgebern.
Informationen und Beratung rund um die Beantragung von Drittmitteln bietet der Servicebereich Forschung. Eine individuelle Beratung zu Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten bietet das Nachwuchsbüro TU-DOC.
Gute Wissenschaftliche Praxis
- die Qualitätssicherung bei der Erhebung und Auswertung von Forschungsdaten
- die Dokumentation wissenschaftlicher Erkenntnisprozesse
- die Rechte und Pflichte bei der Publikation von Forschungsergebnissen
aber auch die Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten.