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Allgemeine Hinweise
Grundsätzliche Informationen zum Thema Prüfungen finden Sie auf
https://www.pruefungen.tu-berlin.de/menue/informationen_hinweise/
Anerkennung - Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen
Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen
1. Anerkennungsanträge können jederzeit beim Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs (nicht im FSC der Fakultät III!) eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit des jeweiligen Prüfungsausschusses.
2. Für anzuerkennende Leistungen muss jeweils ein Nachweis in Kopie beigefügt werden (z.B. Zeugniskopie, Leistungsnachweis für Sprachkurse, Zeugnis aus dem Ausland,…).
3. Welche Unterschriften zusätzlich benötigt werden, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende.
Hinweis: Dieses Formular lässt sich erst nach dem Herunterladen öffnen. Bitte nutzen Sie die aktuellste Version Ihres PDF-Readers.
Antrag auf Fristverlängerung
FAQ:
1. Häufig werden Fristverlängerungen aufgrund von Krankheit beantragt. Was muss in dem Attest stehen, das dem Antrag beigefügt werden muss?
Beim ersten und zweiten Prüfungsversuch reicht eine "normale" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Beim dritten Prüfungsversuch muss ein Attest mit Symptomen eingereicht werden. Dazu gibt es folgenden Link: http://www.pruefungen.tu-berlin.de/fileadmin/ref10/Formulare/TUB__Attest.pdf
Dieses Formular sollte vom Arzt ausgefüllt werden.
2. Muss ein Attest nur beim 3. Prüfungsversuch abgegeben werden? Was muss für einen Antrag beim zweiten Prüfungsversuch eingereicht werden?
Ein Attest ist bei jedem Versuch nötig.
3. Muss jedem Fristverlängerungsantrag ein aktueller Leistungsnachweis beigefügt werden?
Jeder Studierende muss einen QISPOS-Ausdruck dem Fristverlängerungsantrag beifügen.
4. In welchem Zeitrahmen können Fristverlängerungsanträge eingereicht werden bzw. bis zu wie vielen Tagen vor der Prüfung?
Das bezieht sich auf den Zeitraum der Erkrankung. Atteste müssen spätestens am Prüfungstag ausgestellt werden (rückwirkende Ausstellung wird nicht akzeptiert (Sonderfall: Prüfung am Wochenende, dann wird ein Attest vom folgenden Montag akzeptiert)). Wenn Atteste vorher ausgestellt werden, muss der Tag der Prüfung im Zeitraum inbegriffen sein. Einzureichen sind die Atteste innerhalb von 5 Wochentagen (Wochenende inklusive).
5. Welche Nachweise müssen zusätzlich beim Prüfungsausschuss und welche beim Prüfungsamt abgegeben werden?
Es sind keine zusätzlichen Nachweise nötig.
Antrag auf Prüfungsberechtigung
Antrag auf Prüfungsberechtigung
Übersicht zu Prüfungsberechtigungen
Anträge auf Prüfungsberechtigung sind zu stellen:
für das Sommersemester bis zum 15. Januar (für das SoSe 2020 bis 15.02.20 verlängert)
für das Wintersemester bis zum 15. Juni
weitere Formulare
weitere Formulare finden Sie auf: www.pruefungen.tu-berlin.de/menue/informationen_hinweise/formulare/