Inhalt des Dokuments
zur Navigation
Ausführungsbestimmungen zur geltenden Promotionsordnung
Nachfolgend finden Sie die Ausführungsbestimmungen der Fakultät I zur geltenden Promotionsordnung:
Ausführungsbestimmung zur wissenschaftlichen Aussprache (§ 8 der PromO)
Ausführungsbestimmung für die kumulative Promotion (bis zum Ablauf des 31.01.2021 gültig)
Ausführungsbestimmung zur Kürzung der Dissertation zum Zwecke der Publikation
Ausführungsbestimmung zur Führung des Grades Dr. des.
Bitte beachten Sie, dass laut FKR-Beschluss vom 16.12.2020 ab dem 01.02.2021 folgende Ausführungsbestimmungen für kumulative Promotionen gelten:
Ausführungsbestimmungen für kumulative Promotionen ab dem 01.02.2021