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Wichtige Hinweise (aktualisiert 21.04.22)
Anträge zur Promotionsabsichtserklärung (Anmeldung) und Zulassung (Eröffnung) werden grundsätzlich in Papierform entgegen genommen und werden nur in dieser Form bearbeitet. Bitte beachten Sie bei der postalischen Übersendung insbesondere die Angabe des Sekr.-Kennzeichens "FH 4-1". Persönliche Sprechstunden erfolgen nach vorheriger Absprache per E-Mail.
Wissenschaftliche Aussprachen finden in Präsenz statt (vgl. § 8 der Promotionsordnung). Abweichungen davon sind ausschließlich zur Zuschaltung externer Gutachter möglich und im Vorfeld mit uns abzustimmen. Den mit Ihrem Promotionsausschuss abgestimmten Termin teilen Sie uns bitte mit an promotion[at]fsc1.tu-berlin.de
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Promotion
Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das an der TU Berlin durch eine für alle Fakultäten gemeinsame Promotionsordnung geregelt ist. Formale Voraussetzung für die Promotion ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (wissenschaftliche Aussprache).
Bitte beachten Sie die Anträge und Informationsblätter unter DZ: 71599
Einführungsveranstaltung für Promovierende der Fakultät I
Am 07.02.2022 fand die Einführungsveranstaltung für die (neuen) wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Stipendiat*innen und Externen an der Fakultät I statt. Durchgeführt wurde diese von der Fakultät und dem Centers for Junior Scholars (CJS; ehemals Nachwuchsbüro TU-DOC)
Die Präsentation finden Sie hier.