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Aufgabe der Gleichstellungskommission
Die Aufgabe der Gleichstellungskommission besteht in der Erarbeitung von Vorschlägen zur Beschlussfassung im Fakultätsrat, insbesondere
1. zu grundsätzlichen oder aktuellen Themen (z. B. Stellungnahmen zu Frauenförderplan, familienpolitische Komponente im Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
2. zur Verteilung der gemäß Frauenförderplan der Fakultät unter A) 5) im Fakultätsbudget vorgesehenen Mittel für Gleichstellung.
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