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Promotion
Die Promotion ist der Erwerb des Doktorgrades an einer wissenschaftlichen Hochschule im Rahmen eines Prüfungsverfahrens, das an der TU Berlin durch eine für alle Fakultäten gemeinsame Promotionsordnung geregelt ist. Formale Voraussetzung für die Promotion ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) im fachlichen Bereich des jeweiligen Doktorgrades. Inhaltliche Voraussetzungen sind die erfolgreiche Anfertigung einer Forschungsarbeit (Dissertation) und eine bestandene mündliche Prüfung (wissenschaftliche Aussprache).
Bitte beachten Sie die Anträge und Informationsblätter unter DZ: 71599
Wichtige Hinweise (Aktulaliserung nach 15.12.2020)
Alle Vorgänge bzgl. Ihres Promotionsverfahrens (Anmeldung, Eröffnung, Publikationsfristverlängerung etc.) können momentan nur postalisch bearbeitet werden. Es finden bis auf Weiteres keine persönlichen Sprechstunden im FSC statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen digital an die u.s. E-Mail oder auf einem USB Stick gespeichert UND die Original-Unterlagen per Post an die rechts stehende Adresse (nur Briefsendungen). Pakete oder größere Postsendungen richten Sie bitte bis auf Weiteres an die Adresse:
Technische Universität Berlin
Straße des 17. Juni 135
Zentrale Poststelle Geb. Z
z.H. Frau Tanja Schmollny, FH 4-1
10623 Berlin
Herzlichen Dank.
Wissenschaftliche Aussprachen werden auch weiterhin in Teilpräsenz durchgeführt. Die Terminkoordination übernimmt das FSC. Bitte wenden Sie sich an promotion@fsc1.tu-berlin.de.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Einführungsveranstaltung für Promovierende der Fakultät I am 11.01.2021
Am 11.01.2021 laden die Fakultät und das Centers for Juniorscholars (CJS) (ehemals Nachwuchsbüro TU-DOC) für die (neuen) wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Stipendiat*innen und Externen an der Fakultät I zu einer Einführungsveranstaltung ein.
Die Einladung finden Sie hier sowie die Power Point Präsentation.