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Einhaltung der Lehrverpflichtung
Die Lehrkräfte teilen jeweils am Ende eines Semesters unter thematischer Bezeichnung der einzelnen Lehrveranstaltungen die Art und den Umfang der Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden Lehrkräfte, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auch die Zahl der teilnehmenden Studierenden der zuständigen Stelle mit. Diese bestätigt unter Beachtung von § 2 Abs. 4 bis 6 schriftlich die Erfüllung des Lehrdeputats. Zuständige Stelle ist der Dekan.
Anzeige zur Einhaltung der Lehrverpflichtung (Version 29.04.2022)
Seite der Personalstelle zur Lehrverpflichtung: Direktzugang 152697
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