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Exkursionen ohne Zuschuss
Für Exkursionen, die ohne einen finanziellen Zuschuss durchgeführt werden sollen, benötigt die Fakultätsverwaltung spätestens (!) eine Woche vor Beginn der Exkurion eine formlose schriftliche Mitteilung (auch in Form einer E-Mail) mit folgenden Angaben:
- Name des Leiters/der Leiterin der Exkurion mit Sekr.-Angabe und Tel.-Nr.
- Angabe des Beschäftigungsverhältnisses
- Befristung [Nein]
- Befristung [Ja] bis wann? - Lehrveranstaltungs-Nr.
- Ziel der Exkursion (Land, Orte)
- Anzahl der Teilnehmer/innen mit Angabe der Matrikelnummern
- Programmablauf
Nachdem die Fakultätsverwaltung o.g. Schreiben zusammen mit dem Programmablauf hat, stellt die Fakultätsverwaltung dem Exkursionsleiter/der Exkursionsleiterin eine schriftliche Genehmigung für diese Exkursion aus.
Vorsorglich weisen wir auf die Allgemeinen Grundsätze hin. Sollten dazu oder darüber hinaus Fragen entstehen, wenden Sie sich bitte an Gabriela Brünner.