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Sprachnachweis für die Bewerbung zu einem Masterstudiengang
Für die Bewerbung zu einem Masterstudiengang der Fakultät I müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in den Zugangs- und Zulassungsordnungen des jeweilige Masterstudiengangs zu finden sind.
Weiterhin müssen Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden. Wie Sie die Nachweise erbringen, können Sie auf unserem Merkblatt nachlesen.
Grundsätzlich gilt:
Mindestens 150 LP in abgeschlossenen Modulen.
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