Inhalt des Dokuments
Konstituierung der Berufungskommission (BK) durch den Dekan/die Dekanin
Die Konstituierung der BK geschieht spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist.
Bewerbungen sichten und Auswahlverfahren
- die Bewerbungen werden für die Einsichtnahme der BK-Mitglieder vorbereitet
- alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine Eingangsbestätigung
- die BK wählt geeignete Bewerberinnen und Bewerber aus, die zu einem universitätsöffentlichen Vorstellungsvortrag eingeladen werden
- die BK kann die Kandidatinnen und Kandidaten zusätzlich zu einem gesonderten "Lehrvortrag" einladen
- die Eingeladenen werden vorab von der/dem BK-Vorsitzenden über den Ablauf des Vorstellungsvortrags und des Gesprächs mit der BK informiert
- ein Ansprechpartner/eine Ansprechpartnerin betreut sie am Vorstellungstag
- nach Anhörung der Berufungsvorträge werden für die engere Auswahl Gutachten eingeholt.
Erstellen der Berufungsliste und Berufung
- nach dem letzten Berufungsvortrag und Eingang der externen Gutachten tritt erneut die BK zusammen, um eine Liste mit in der Regel drei Bewerber/innen zu erstellen
- der BK-Beschluss zur Berufungsliste wird dem erweiterten Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt
- der Berufungsvorgang wird an die/den Vizepräsidenten für Forschung, Berufung und Nachwuchsförderung weitergeleitet
- eine Stellungnahme vom Akademischen Senat (AS) wird eingeholt
- abschließend wird der Berufungsvorschlag an die zuständige Senatsverwaltung mit der Bitte um Ruferteilung gesendet.
Zusatzinformationen / Extras
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