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Behördliche Anmeldung
Deutsche und ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung in Berlin persönlich behördlich anmelden. Dafür sind im Land Berlin die Bürgerämter zuständig. Im Brandenburger Umland wenden Sie sich bitte an das jeweilige Meldeamt Ihrer Gemeinde. Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bei einem Bürgeramt finden Sie hier.
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