Inhalt des Dokuments
Dienstrechtliche Voraussetzungen
Als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer werden Sie grundsätzlich in ein öffentlich-rechtliches Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen. Falls dies ausdrücklich in der Ruferteilung erwähnt ist, ist auch ein Beamtenverhältnis auf Zeit möglich. Sollten Sie Fragen zu den Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer haben, wenden Sie sich bitte an die Referentinnen für Berufungsangelegenheiten oder an Ihr zuständiges Personalteam.