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Führungszeugnis
Für die Ernennung benötigen Sie ein Führungszeugnis. Das Zeugnis können Sie persönlich bei einem der Berliner Bürgerämter oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen. Bitte achten Sie dabei auf die genaue Bezeichnung Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage bei einer Behörde. Außerdem ist der Vermerk erforderlich, dass das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister direkt an die TU Berlin übersandt wird. Sogenannte persönliche Führungszeugnisse sind für die Ernennung nicht ausreichend.
Gültigkeit
Das Führungszeugnis darf bei Wirksamwerden der Ernennung nicht älter als zwei Monate sein.
Beantragung
Führungszeugnisse können beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden. Oder Sie wenden sich an Ihr zuständiges Bürgeramt/Einwohnermeldeamt. Ist Ihr derzeitiger Wohnsitz im Ausland, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige deutsche Vertretung.