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Sozialversicherungen
Sie sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, wenn Sie in das Beamtenverhältnis übernommen werden.
Beihilfen
In der Regel haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf eine Beihilfe des Dienstherrn (also der TU Berlin) zu den entstandenen Aufwendungen. Diese Beihilfen decken jedoch nur zu einem Teil (grundsätzlich 50 %) der anfallenden Krankheits- und Pflegekosten, so dass für Sie Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung bestehen, die die anderen 50 % absichern.
Beihilfe für Familienangehörige
Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Ihre Familienangehörigen im Krankheits- und Pflegefall Anspruch auf Beihilfe. Bitte informieren Sie sich über den Leistungsumfang und die Beihilferegelungen bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Gesundheitsreform können sich Änderungen ergeben.
Krankenversicherung
Um die Kosten abzudecken, die die Beihilfe nicht übernimmt, grundsätzlich also "die anderen 50 %", können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Sie werden bzw. bleiben freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Das bedeutet, dass Ihre Krankenkasse grundsätzlich alle erstattungsfähigen Kosten im gesetzlich festgelegten Umfang übernimmt. Eine Beihilfe kommt bis auf wenige Ausnahmefällle nicht in Betracht. Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Sie auch keinen Zuschuss zu den Beiträgen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ansprechmöglichkeiten
Bei Fragen hilft Ihnen gerne Ihr Personalteam weiter. Weitere Auskünfte zu den Beihilferegelungen erhalten Sie bei der Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes Berlin.