Gesetze, Ordnungen und vertragliche Regelungen

Alles gesetzlich geregelt

Die Technische Universität Berlin unterliegt verschiedenen Rechtsvorschriften. Das sind Gesetze und Ordnungen, die sowohl vom Land Berlin, dem Bund als auch von ihr selbst erlassen worden sind. Gesetze und Ordnungen sind Rechtsvorschriften, die für alle Beschäftigten der Technischen Universität Berlin bindend sind. Darüber hinaus gelten für die Universität auch vertragliche Regelungen.

Hier finden Sie einen Überblick über einige wichtige Gesetze und Ordnungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene universitätsinterne Richt- und Leitlinien, die im Unterschied zu Gesetzen und Ordnungen keinen Gesetzescharakter haben.

Grundsätzliche gesetzliche und vertragliche Regelungen

Hochschulrahmengesetz

Das Hochschulrahmengesetz regelt das Hochschulwesen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kultur- und Wissenschaftshoheit in Deutschland liegt bei den Bundesländern. Deshalb werden entsprechende Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt. Lediglich in Ausnahmefällen ist der Bund berechtigt, Detailregelungen zu treffen.

Hochschulrahmengesetz

Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz)

Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) ist ein Landeshochschulgesetz, mit dem die Länder in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gesetzgebungshoheit im Hochschulbereich ausüben. Das Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin enthält im Allgemeinen Regelungen unter anderem zur inneren Organisation und den Aufgaben der Hochschule sowie zur Ordnung von Forschung, Lehre und Studium einschließlich Hochschulzulassung und Studienabschlüsse.

Berliner Hochschulgesetz

Grundordnung der Technischen Universität Berlin

Nach dem Berliner Hochschulgesetz ist jede Hochschule verpflichtet, sich eine Grundordnung zu geben. Die Grundordnung regelt alle Angelegenheiten der Universität nach dem Prinzip der Akademischen Selbstverwaltung. Sie trifft neben dem im Berliner Hochschulgesetz vorgesehenen Bestimmungen insbesondere Regelungen über die korporativen Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie über die Verfahren in den Gremien.

Grundordnung der TU Berlin

Verordnung über Grundsätze des Wahlrechts an den Hochschulen des Landes Berlin (Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung)

Die Mitglieder des Akademischen Senats, des Erweiterten Akademischen Senats, der Fakultäts- und Institutsräte, die Hochschulmitglieder im Kuratorium und die Mitglieder des Studierendenparlaments werden nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Verordnung regelt die Grundsätze über die Durchführung der personalisierten Verhältniswahl sowie über die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts an den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin.

Verordnung über Grundsätze des Wahlrechts an den Hochschulen des Landes Berlin (Hochschul-Wahlgrundsätze-Verordnung)

Wahlordnung für die Technische Universität Berlin

Die Wahlordnung für die Technische Universität Berlin gilt für alle Wahlen an der Universität, soweit diese nicht durch gesonderte Rechtsvorschriften geregelt sind.

Wahlordnung für die Technische Universität Berlin

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, bekannt unter Antidiskriminierungsgesetz, will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen.

Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Hochschulverträge des Landes Berlin

Die Hochschulverträge des Landes Berlin regeln die Finanzierung der öffentlichen/staatlichen Hochschulen in Berlin. Sie haben das Ziel, den Berliner Hochschulen über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit, Kontinuität und mehr Autonomie in der Finanzierung zu gewährleisten.

Hochschulvertrag zwischen dem Land Berlin und der Technischen Universität Berlin für die Jahre 2018 bis 2022

Regelungen für das Studium

Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz)

Das Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz) und der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung schreiben die Studienplatzvergabe in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen der staatlichen Hochschulen des Landes Berlin fest.

Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz - BerlHZG)

Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens

Die Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens regelt die Organisation und Durchführung des Studiums und der Prüfungen für alle Studiengänge der Technischen Universität Berlin.

Ordnung zur Regelung des allgemeinen Studien- und Prüfungsverfahrens

Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre

Die Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre an der Technischen Universität Berlin (QMO) regelt das Verfahren der internen Akkreditierung für alle Studiengänge der TU Berlin sowie alle dazu notwendigen Qualitätssicherungsverfahren.

Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat zum Ziel, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht – unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Regelungen zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren

Berufungsordnung

Die Berufungsordnung regelt Grundsätze, Strukturen und Verfahren zur Besetzung von Professuren und Juniorprofessuren an der Technischen Universität Berlin.

Berufungsordnung der Technischen Universität Berlin

Regelungen für wissenschaftliches Arbeiten

Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Technischen Universität Berlin

Mit dieser Satzung werden Grundsätze für gute wissenschaftliche Praxis ausgesprochen und faire Verfahren bei Verdacht auf deren Verletzung formuliert. Die Grundsätze orientieren sich an den entsprechenden Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung regelt das Verfahren zur Erlangung der akademischen Grade Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.), Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.) und Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. oec.) an der Technischen Universität Berlin.

Dienst- und arbeitsrechtliche Regelungen

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen des Landes Berlin (Lehrverpflichtungsverordnung)

Sie gilt für das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal mit Lehraufgaben an den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin. Sie regelt den Umfang der Lehrverpflichtungen.

Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen des Landes Berlin (Lehrverpflichtungsverordnung)

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Gesetz regelt den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal mit Ausnahme der Hochschullehrer*innen.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz – WissZeitVG

Personalvertretungsgesetz Berlin

Das Personalvertretungsgesetz Berlin regelt die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen. Personalvertretungen im Sinne dieses Gesetzes sind die Personalräte, Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat. An der Technischen Universität Berlin gibt es einen Personalrat, der die Interessen aller Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen sowie Auszubildenden vertritt, und einen Personalrat der studentischen Beschäftigten.

Personalvertretungsgesetz

Tarifvertrag für die Hochschulen im Land Berlin (TV-L)

Der Tarifvertrag für die Hochschulen im Land Berlin (TV-L) regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Im Tarifvertrag sind unter anderem das Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt), Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Arbeitsbedingungen sowie Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen festgeschrieben.

TV-L Berliner Hochschulen

Landesbesoldungsgesetz

Das Landesbesoldungsgesetz regelt unter anderem die Besoldung der Professor*innen, der hauptamtlichen Hochschulleiter*innen sowie der hauptamtlichen Mitglieder von Hochschulleitungen.

Landesbesoldungsgesetz

Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen der Dienststelle und dem Personalrat als Vertretung der Beschäftigten. Sie sind für die Technische Universität Berlin als Dienststelle und jede*n Beschäftigte*n bindend.

Dienstvereinbarungen

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz)

Das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz) regelt die Voraussetzungen, unter denen Berliner Behörden grundsätzlich personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz)

Ordnung über die Weitergabe der Adressen von Studierenden und der Dienstanschriften der anderen Hochschulangehörigen der Technischen Universität Berlin (Adressweitergabeordnung – AWO)

Die Universität ist berechtigt Privatanschriften der Studierenden und Dienstanschriften der anderen Hochschulangehörigen für bestimmte Zwecke zu verarbeiten; so zum Beispiel für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für Lehre und Forschung oder für die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben.

Ordnung über die Weitergabe der Adressen von Studierenden und der Dienstanschriften der anderen Hochschulangehörigen der Technischen Universität Berlin (Adressweitergabeordnung – AWO)

Regelungen zu Umweltschutz, Arbeitssicherheit etc.

Campuszugang zur Datenbank für Rechtstexte "Umwelt Online"

Die TU Berlin stellt zu Gesetzen und Vorschriften aus den Bereichen Umweltschutz, Arbeitssicherheit, Gefahrguttransporte, Gefahrstoffe, Anlagentechnik und -sicherheit etc. einen Campuszugang zu "Umwelt Online" für alle Mitglieder der Universität bereit, der von TU-Arbeitsplätzen und aus dem Homeoffice (bei VPN-Zugang) erreichbar ist. In der Datenbank befinden sich alle EU-, bundesdeutschen und landesspezifischen Rechtstexte, dazu auch die Informationen und Regeln der Unfallkasse. Auch die zugangspflichtigen Rechtstexte sind enthalten. Trotz des irreführenden Namens ist die Vollständigkeit und hohe Aktualität aller Rechtstexte gegeben.

www.umwelt-online.de