I A - Studierendensekretariat

Voraussetzungen für ein Studium

Formale Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums

Formale Voraussetzungen für ein Studium - was heißt das konkret?

Neben einer frist- und formgerechten Bewerbung ist die wichtigste Voraussetzung für ein Studium an der Technischen Universität Berlin eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bzw. eine Masterzugangsberechtigung (MZB).

Hochschulzugangsberechtigung für ein grundständiges Studium

Für grundständige Studiengänge (Bachelor oder Staatsexamen) benötigen Sie eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife. Als grundständiges Studium werden Studiengänge bezeichnet, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen.
Eine allgemeine HZB berechtigt Sie zum Studium sämtlicher Studiengänge, eine fachgebundene HZB zum Studium nur bestimmter Studiengänge. Ob Ihr Abschluss allgemein zum Studium berechtigt oder nur bestimmte Studiengänge umfasst, steht auf Ihrem Zeugnis. Mit dieser Zugangsberechtigung weisen Sie nach, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung für ein Studium an der Technischen Universität Berlin qualifiziert sind.

Achtung: Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Technischen Universität Berlin.
Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der folgenden Webseite.

Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland

Wenn Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erworben haben, der dort zu einem Studium berechtigt, kann es sein, dass Sie damit auch in Deutschland direkten Hochschulzugang erhalten. Wenn Ihr Schulabschluss in Deutschland aber nicht als direkte Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird, müssen Sie vor Studienbeginn ein sogenanntes Studienkolleg besuchen.  Wie Sie sich für ein Studium mit ausländischem Schulabschluss bewerben, erfahren Sie hier.
Die Technische Universität Berlin betreibt ein eigenes Studienkolleg.

Studieren ohne Abitur und mit beruflicher Qualifikation

Auch ohne Allgemeine Hochschulreife (z.B. Abitur) oder Fachhochschulreife können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an der Technischen Universität Berlin zum Studium mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Bewerbung mit beruflicher Qualifikation .

Masterzugangsberechtigung

Ein Masterstudium führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Für Masterstudiengänge benötigen Sie formal eine Masterzugangsberechtigung (MZB), also ein abgeschlossenes grundständiges Studium (z.B. Bachelor). Zusätzlich zu dieser formalen Voraussetzung sind jedoch auch die inhaltlich-fachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiengangs zu erfüllen. Mehr dazu finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Webseite.

Sprachliche Voraussetzungen: Deutschkenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse etc.

Für alle grundständigen Studiengänge ist die Voraussetzung die deutsche Sprache. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen bei der Bewerbung finden Sie hier

Für Masterstudiengänge gibt es unterschiedliche Sprachanforderungen. Ein Masterstudiengang kann auf Deutsch und / oder Englischkenntnisse stattfinden. Informieren Sie sich dazu bitte hier sowie bei den einzelnen Studiengängen.

 

Inhaltlich-fachliche Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiengangs

Zusätzlich zu den formalen Voraussetzungen für ein Masterstudium gelten häufig noch fachliche beziehungsweise inhaltliche Zugangsvoraussetzungen.

Ein Bachelorabschluss in einem bestimmten Fach, Leistungspunkte in bestimmten Modulen oder zusätzliche Sprachkenntnisse und Praktika:  In den jeweiligen Zugangs- und Zulassungsordnungen (ZZO) sind diese studiengangsspezifischen Zugangsvorsetzungen für Ihr Masterstudium geregelt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den folgenden Seiten.

Für Fragen rund um die inhaltlich-fachliche Anererkennung Ihres bisherigen Studiums stehen Ihnen die Studienfachberatungen der Fakultäten gerne zur Verfügung.

Krankenversicherung

Da in Deutschland laut dem 5. Sozialgesetzbuch grundsätzlich für alle eingeschriebenen Studierenden die Versicherungspflicht gilt, können Sie ohne Krankenversicherung nicht immatrikuliert werden. Weitere Informationen und Ausnahmeregelungen finden Sie hier.